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brandmeister89

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Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
heador
29.12.2009, 00:54
Kann man Handyvertrag kurz nach Kaufvertrag rückgängig machen?

Hi leute,

und zwar habe ich vor 1 Woche einen Handyvertrag abgeschlossen und würde diesen evtl. gerne wieder rückgängig machen. Habe die Sim-Karte schon benutzt und nen Paar Gespräche mit dem Handy gemacht. Werden kosten auf mich zukommen falls ich den Vertrag rückgängig machen kann? Wenn ja hat da wer vll ungefähre Zahlen oder kennt eine Seite auf der ich mich schlau machen kann?

Danke schonmal

...zum Beitrag
Antwort
von brandmeister89
24.08.2010, 10:24

Nach dem § 355 (1)ist dem Verbrauche ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Diese muss er aber auch Fristgerecht einhalten. Zum Thema "Benutzung und "Entshädigung der Inbetriebnahme" : Im § 357 (3) ist eindeutig geregelt, dass wenn das Objekt nach "bestimmungsmäßiger" Íngebrauchnahme genutzt wurde, die Wertminderung zu tragen hat.

Ob und welche Gebühren die eine Gründgebühr oder der gleichen zu zahlen ist, entscheidet der Gläubiger.

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