Kann man eine Bürgschaft zurücknehmen/zurückgeben?
Hallo,
ich habe gelesen, dass es u. U. geht. Man also eine Bürgschaft zurücknehmen kann. Ist das noch immer so?
Und kann der, der einen anderen um die Bürgschaft anging, diese später ablehnen und gegen eine andere eintauschen oder sie durch irgendwas anderes eintauschen (was ich mit zurückgeben meinte)?
Wo werden Bürgschaften eigentlich vereinbart? Bei normalen Banken, so dass man sie später z. B. gegen eine Hypothek ersetzt?
Sorry, für die vielleicht dummen Fragen.
3 Antworten
Der Gläubiger kann eine Bürgschaft eigentlich jederzeit zurückgeben. Aber warum sollte er das tun wollen? Er verliert dadurch ja eine Sicherheit gegenüber dem Schuldner.
Der Bürge kann eine Bürgschaft nicht einfach so zurücknehmen. Dann hätte sie ja auch keinen Wert. Es kommt hier auf den Vetrag an. So können darin Gründe vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung der Bürgschaft erlauben. Genauso können darin Fristen vereinbart sein, nach denen die Bürgschaft automatisch abläuft.
Darüber hinaus kann der Bürger außerordentlich kündigen. Das Bedarf aber sehr besonderer Gründe wie z. B. Verfehlungen des Gläubigers.
Und natürlich können Bürgschaften gegeneinander ausgetauscht werden. Sofern sich die Vertragsparteien darüber auch einig werden, versteht sich.
Im Prinzip ist es so wie bei jedem ändern Vertrag auch. Beide Seiten vereinbaren Rechte und Pflichten und die gelten dann auch. Einseitige Änderungen am Vertrag sind in der Regel nicht möglich. Man muss sich einig werden, wenn man was ändern will.
Es kommt hier nicht auf die Art des Gläubigers an (Bank, Privatperson, Unternehmen, etc.), sondern ob dieser eine Bürgschaft überhaupt akzeptiert.
Sinn der Bürgschaft ist es, dem Gläubiger eine Sicherheit zu bieten in der Form, dass er seine Schulden beim Bürgen eintreiben kann, wenn der Schuldner seiner Pflicht nicht nachkommt. Heißt: Der Gläubiger muss darauf vertrauen können, dass er nicht auch beim Bürgen auf leere Taschen stoßen könnte, sonst ist für ihn die Bürgschaft nichts wert.
Okay, mein Verständnisfehler.
Eine Bürgschaftsbank hat somit nichts mit einer x-beliebigen privaten Bürgschaft zu tun. Sie selbst geben Bürgschaften ab. Wohl nur für wirklich große Summen.
Habe ich dies nun richtig verstanden?
Genau. Bürgschaftsbanken vergeben Bürgschaften (also Sicherheiten) und lassen sich dafür bezahlen. Da diese Banken oft namenhaft und bekannt sind, akzeptieren Gläubiger solche Bürgschaften oft problemlos.
Ja, das geht alles.
WENN DER GLÄUBIGER ES AUCH WILL!
Und die anderen Beteiligten auch natürlich, aber der Gläubiger ist meist der Knackpunkt.
Eine unbefristete Bürgschaft ist nicht widerrufbar. Der Bürge kann da nur hoffen, dass der Gläubiger ihn aus der Bürgschaft entlässt.
Super: Danke für diese beinahe vollständige Antwort. Hast du auch Ahnung ob man eine Bürgschaft nur bei einer Bürgschaftsbank (was immer das ist) oder auch bei einer normalen z. B. DRE oder Sparkasse eingehen kann?