Kann man beim Amtsgericht/Familiengericht eine Beschwerde wegen der Bearbeitungsdauer einlegen?
Seit Anfang April wurde beim Familiengericht ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt gestellt und bisher ist noch nichts weiter passiert. DenAntrag hatte einst ein Anwalt gestellt, der aber sein Mandant zurücknehmen musste, da dieser nicht über PKH bezahlt werden würde, weil es sich um eine einfache Angelegenheit handelt.
Seit mehreren Wochen bekommt man von der zu bearbeitenden Stelle die Informationen, dass der Kindsvater angeschrieben wurde und keine Reaktion kam. Dann wurde der gesetzliche Betreuer angeschrieben, worauf ebenfalls keine Reaktion kam.
Eine letzte Frist soll bis zum 01.08.2019 geendet sein, wonach dann auf Antrag entschieden werden sollte.
Inzwischen sind weitere Wochen vergangen. Die Akte liegt seit Wochen beim Rechtspfleger.
Kann man hier denn keine Beschwerde einreichen? Es geht schließlich um 2 minderjährige Kinder.
Danke für eure Tipps.
LG Krabija
2 Antworten
Eine direkte Beschwerdestelle gibt es nicht. Du kannst Dich lediglich direkt an den Direktor des Amtsgerichts wenden.
Es gibt viel zu viele Fälle für zu wenig Richter in Deutschland, deswegen dauert so etwas oft sehr lange. Den Antrag, dass darüber entschieden wird, habt ihr wann gestellt?
Eine Beschwerdestelle gibt es meines Wissens nicht - wie gesagt, das ist auch ein systembedingtes Problem.