Kann man bei Ghusl einfach unter wasser stehen?

3 Antworten

Aleyküm selam

Sich vom großen Schmutz (rit. Unreinheit) so zu reinigen, dass keine Stelle der Haut trocken bleibt. Bei den Frauen, nach ihrer Periode und wenn der Zeitraum, in dem sie sich im Wochenbett befinden, beendet ist, nennt man El-Ghusl (rit. Ganzwaschung). Es ist eine obligatorische Bedingung (Fard), bei den oben genannten Situationen zu baden. Bei den Freitags- und Festgebeten, Hadsch (Durchführung der Pilgerfahrt) und wenn man für die Umre den İhram anzieht, zu baden ist Sunna.

Die Vorschriften sind 3:
  1. In den Mund Wasser nehmen und bis zur Kehle einmal spülen.
  2. In die Nase Wasser ziehen und einmal gründlich reinigen.
  3. Den ganzen Körper von oben bis unten so waschen, dass keine einzige Stelle trocken bleibt.
Auf eine Perfekte Weise verrichtet man El-Ghusl so:

Wir sagen die Basmala, anschließend rezitieren wir Niyya (Beabsichtigung): "Ich habe die Absicht, den El-Ghusl zu verrichten." Wir waschen unsere Hände gründlich und reinigen unseren Körper. Danach verrichten wir den El-Wudhu (rit. Waschung), wie bei dem Gebet (Salah). Bei der rit. Waschung nehmen wir reichlich Wasser in den Mund und in die Nase, gurgeln und spülen es gründlich aus. Dann schütten wir erstens, dreimal Wasser auf den Kopf, auf die rechte Schulter, danach auf die linke Schulter und jedes Mal reiben wir den ganzen Körper gründlich ab. Das Wasser muss zu allen Stellen des Körpers gelangen, sodass keine einzige Stelle trocken bleibt.

Die Anbetung, die man ohne El-Ghusl nicht machen darf:
  1. Das Salah kann man nicht verrichten.
  2. Der Heilige Qur'an oder ein Qur'anvers kann nicht berührt werden.
  3. Der Heilige Qur'an kann nicht gelesen werden.
  4. Die Kaaba kann nicht umgelaufen werden.
  5. Die Moschee soll nicht betreten werden, wenn es nicht notwendig ist.

Es ist eine große Sünde (Haram), diese Sachen auszuführen, wenn einer ohne El-Ghusl, also rit. Unreinheit, ist.

Diese Sachen ohne El-Ghusl zu machen, ist unerwünscht (Mekruh); nicht gut:
  1. Religiöse Bücher zu lesen oder zu halten.
  2. Ohne die Hände und den Mund zu waschen, etwas zu essen und trinken.
  3. Ohne den Heiligen Qur'an zu berühren, Verse daraus zu schreiben.
Andere Angelegenheiten über El-Ghusl:
  • Bei der rit. Ganzwaschung (El-Ghusl) soll nicht gebetet werden. Weil Gebete bei dem El-Ghusl unerwünscht (Mekruh) sind.
  • Es ist erlaubt (Dschailz), Allah zu erwähnen (Zikr), ihn zu loben, preisen und rühmen (Tesbih), unseren Propheten zu verehren (Salat-us-Selam), nachdem Hände und Nase gewaschen sind, etwas zu essen und zu trinken.
  • Mit der rit. Ganzwaschung (El-Ghusl) ist es, als hätten wir auch El-Wudhu verrichtet. Und können alle Anbetungen tun, wozu man El-Wudhu benötigt.
  • Beim Schwimmen, wenn man die Absicht für El-Ghusl ausspricht, Wasser in den Mund und in die Nase nimmt und ins Wasser taucht, und der ganze Körper nass wird, wird das auch als El-Ghusl anerkannt.

Alaikum salam,

solange alles nass wird, wäre es zumindestens nach der Hanafitischen Rechtsschule zulässig.

Aber ich meine, es würde da unterschiedliche Meinungen in den Rechtsschulen geben. Soweit ich es weiß, ist es nach einigen Rechtsschulen nötig, dass man das Wasser tatsächlich einreibt.

Kannste machen, ist dann aber keine rituelle/religiös motivierte Handlung mehr, sondern eine ganz normale Dusche.