Kann man als gesunder 18-Jähriger, der noch bei den Eltern wohnt und keine Ausbildung oder Arbeit hat, einfach Bürgergeld beantragen?

6 Antworten

Ja, den Antrag kann man ab der Vollendung des 15 Lebensjahres stellen !

Da Du aber unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft bildest, hast Du keinen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld.

Den könntest Du nur gemeinsam mit deinen Eltern haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit wäre zu prüfen.

Im Internet findest Du entsprechende kostenlose Rechner.

In dem Fall bildest du eine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Eltern (bis zu einem Alter von 25 Jahren).

Das heisst, das Einkommen und Vermögen deiner Eltern wird mitberechnet, ob dir Bürgergeld zusteht.

Das erklärt dir die Bundesagentur für Arbeit genauer. 😁

Wie lange sind Eltern verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen?

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit der Volljährigkeit der Kinder. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Eltern, den Lebensunterhalt ihrer Kinder so lange zu sichern, bis diese auf eigenen Beinen stehen können. Das ist in der Regel erst nach einer beruflichen Ausbildung der Fall.

Solange bekommen deine Eltern auch noch Kindergeld !

Du könntest aber nebenbei jobben, dir einen Minijob suchen und weiter fleißig Bewerbungen schreiben für einen Ausbildungsplatz.

War doch immer , dass deine Eltern noch bis 25 aufkommen müssen auf jeden Fall.

Ja kannst du schon mit 14 oder 16 anscheinend xD

Aber du auf jeden Fall

Die Frage ist nur wie lange du gezahlt bekommst