Kann Jobcenter Abfindung weg nehmen?

8 Antworten

Es wird dir nichts genommen, sondern nur entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Eine Kaution oder ein Guthaben von Abschlag für normalen Haushaltsstrom ist kein anrechenbares Einkommen.

Deine Abfindung würde dann einmaliges Einkommen sein und auch entsprechend als solches auf deinen Bedarf angerechnet.

Fließt dir die Abfindung im Leistungsbezug zu und wäre geringer als dein monatlicher Bedarf, dann würde die Abfindung im Regelfall in einem Betrag angerechnet.

Für den Monat der Anrechnung könntest Du dann min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, wenn nicht schon Freibeträge auf anderes Einkommen berücksichtigt werden.

Würde die Abfindung höher als der monatliche Bedarf sein, dann müsste die Abfindung zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

Dann könnte man für jeden Monat der Anrechnung min.diese 30 Euro Versicherungspauschale geltend machen, wenn nicht schon Freibeträge auf anderes Einkommen berücksichtigt werden.

kann es sein, dass das Jobcenter mir die Abfindung weg nehmen wird ?

Weg nehmen tut dir das Jobcenter nichts. Das Jobcenter rechnet maximal Einkommen an. Bedeutet dann du bekommst weniger Geld vom Jobcenter.

wenn ich eine Kaution wieder bekomme

kommt drauf an wann du dir Kaution gezahlt hast. Wenn das vor dem Alg2 Bezug war gilt diese als Vermögen. Wenn du jedoch bei Zahlung der Kaution im Alg2 Bezug warst , zählt eine Rückerstattung der Kaution dann als Einkommen welches auf deinen Alg2 bedarf angerechnet wird.

oder eine stromnachzahlung kriege

sofern du die Stromabschläge aus dem Regelsatz bezahlt hast , wird diese Nachzahlung nicht angerechnet.

kann es sein, dass das Jobcenter mir die Abfindung weg nehmen wird ?

Nein, aber sie wird auf Dein ALG 2 angerechnet.

Die Kaution gehört regulär Dir und die Stromnachzahlung auch, da regulär beide aus dem Regelbedarf gezahlt wurden.

Wegnehmen werden die dir gar nichts! Deine Leistungen werden gekürzt, da sich dadurch die Hilfebedürftigkeit verringert.

Wegnehmen klingt falsch. Es ist als Einkommen anrechenbar, ja.
Je nach Höhe. Es würde im (oder ab dem) Monat des Zuflusses angerechnet werden.

Stromkostenerstattung ist kein Einkommen. Hast Du ja nach Treu & Glauben vorausgezahlt.

Kaution ist vermutlich aus deinem sogenannten Schonvermögen gezahlt. Da gehts auch wieder hin.