Kann im Knast wählen?
Angenommen man ist Wahlberechtigt darf Mann dannin Gefängnis wählen, wie läuft das ab?
4 Antworten
Zitat von der Webseite der Bundeswahlleiterin. was Bundestags-/Europawahlen betrifft:
Gefängnisinsassen sind bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllen und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei Europawahlen sind sie wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 6 Europawahlgesetz (EuWG) erfüllen und nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wird in der Gefängnisanstalt kein Sonderwahlbezirk gebildet, so können sie per Briefwahl wählen.
Sofern Ihnen nicht durch Urteil das aktive Wahlrecht entzogen wurde, dürfen auch Gefängnissinsassen wählen.
Das geht dann logischerweise nur über Briefwahl.
"Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre. Der Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt, wenn es zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. von mindestens einem Jahr zum Beispiel wegen folgender Straftaten gekommen ist:
Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund
Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen
Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen
Abgeordnetenbestechung
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst (Voraussetzung in diesem Fall ist die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr)."
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html
Wenn das gerichtliche Urteil, dank dem sie im Gefängnis einsitzen, nichts anderes festgelegt hat, dürfen sie weiterhin ihr bürgerliches Wahlrecht ausüben.
Was für ein gerichtliches Urteil kan einem denn das wählen verbieten?
Das geht unter bestimmten Umständen sehr wohl! Lies dich ruhig ein:
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html
Ja, dürfen sie.
Zum Beispiel per Briefwahl oder wenn der Ort, in dem das Gefängnis steht, einen eigenen Wahlstand im Gefängnis errichtet.
Was für ein gerichtliches Urteil kan einem denn das wählen verbieten?