Kann im Knast wählen?

4 Antworten

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Zitat von der Webseite der Bundeswahlleiterin. was Bundestags-/Europawahlen betrifft:

Gefängnisinsassen sind bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllen und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei Europawahlen sind sie wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 6 Europawahlgesetz (EuWG) erfüllen und nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wird in der Gefängnisanstalt kein Sonderwahlbezirk gebildet, so können sie per Briefwahl wählen.

Sofern Ihnen nicht durch Urteil das aktive Wahlrecht entzogen wurde, dürfen auch Gefängnissinsassen wählen.

Das geht dann logischerweise nur über Briefwahl.


janny31 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 11:48

Was für ein gerichtliches Urteil kan einem denn das wählen verbieten?

DerHelme  19.05.2025, 12:04
@janny31

"Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre. Der Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt, wenn es zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. von mindestens einem Jahr zum Beispiel wegen folgender Straftaten gekommen ist:

Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund

Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen

Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten

Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen

Abgeordnetenbestechung

Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst (Voraussetzung in diesem Fall ist die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr)."

https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/a/aberkennung-wahlrecht.html

vanOoijen  19.05.2025, 12:05
@janny31

Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Eventuell wegen politisch motivierten Straftaten. Terroristen etc.

Wenn das gerichtliche Urteil, dank dem sie im Gefängnis einsitzen, nichts anderes festgelegt hat, dürfen sie weiterhin ihr bürgerliches Wahlrecht ausüben.


Ja, dürfen sie.

Zum Beispiel per Briefwahl oder wenn der Ort, in dem das Gefängnis steht, einen eigenen Wahlstand im Gefängnis errichtet.