Kann ich Ware, die ich Privat über eBay Kleinanzeigen gekauft habe zurückgeben?
Kurz zu meinem fall: Habe gestern einen Controller von einer privat Person gekauft. Mir ist aufgefallen das eine Taste nicht so funktioniert wie sie sollte, in der Beschreibung Stand davon nichts.
würde den jetzt gern wieder zurückgeben und mein Geld dafür bekommen (80€)
häng noch die Beschreibung unten dran.
8 Antworten
Auch Privatverkäufer können sich nicht vor verschwiegenen Mängeln drücken, sofern sie bei Verkauf vorlagen. Du hast den Controller doch sicher direkt bei der Übergabe getestet. Dazu sind die Kleinanzeigen ja da. Wenn du das nicht getan hast, sondern ihn beispielsweise zugeschickt bekamst, hast du schlechte Karten, nachzuweisen, dass der Mangel vorher schon vorhanden war, aber wer ist denn schon so dumm und bezahlt freiwillig an völlig Fremde über die Freundefunktion bei paypal? Zudem hat der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, sondern nur eine unnütze Formulierung hinterlassen. Garantie kann er beispielsweise sowieso nicht geben.
Hier liegst du zwar prinzipiell im Recht hast dir doch keine Chance
Du hast den Controller gekauft am besten abgeholt und es versäumt zu überprüfen ob er wirklich funktioniert das war dein Fehler
Im Grunde genommen müsste er den Controller zurücknehmen jedoch gibt es dir einen Haken er muss den Controller nur dann zurücknehmen wenn Du beweisen kannst dass dieser Schaden bei der übergabe bereits existierte
Was du nicht tun solltest wäre ihm ein böswilliges verschweigen unterstellen denn dafür müsstest du nicht nur beweisen dass der Schaden schon vorher vorhanden war so sondern auch dass er davon wusste
Du solltest den Nutzer höflich anschreiben und sachlich um eine Lösung bitten
Über den Rechtsweg sehe ich hier zum einen keine Chancen und zum anderen würden die Kosten des rechtsweges die Kosten des Artikels weit übersteigen
Mein Tipp gebe ihnen eine Reparatur eine hängende Taste ist meist nur eine Kleinigkeit ich habe schon einige Controller mit schlimmeren Fehler bildern repariert
Wird nicht ganz einfach und Diskussionen geben, aber so, wie er die Rücknahme ausgeschlossen hat, ist das rechtlich nicht haltbar.
Im Normalfall nicht.
Aber wenn die Ware defekt ist oder von der bes hreibung abweicht, muss der Verkäufer es zurück nehmen. Schwierig ist nur, es zu beweisen...
Auch bei einem Privatverkäufer, der die Gewährleistung ausschließt muss die Ware der Beschreibung entsprechen. Das Problem wird nur sein, das auch zu beweisen.
Und woher soll das Gericht wissen, ob der Mangel schon vorher da war oder der Käufer (der FS) nicht selbst für diesen Mangel verantwortlich ist? Dafür braucht man Beweise.
Richtig Mann ist in dem Falle in der beweispflicht es gibt viele da kann ein Gutachter die in der Tat feststellen da z.b. vielleicht eine oxidierung vorliegt diese kann nicht binnen weniger Stunden entstehen
Jedoch in der Regel würde ich von diesem Schritt immer abraten einen Gutachter mit einzubeziehen hilft selten wirklich weiter und die Kosten übersteigen den warenwert
Hier besteht natürlich noch die Gefahr dass der Käufer sich strafbar macht gegenüber dem Verkäufer sollte dieser behaupten der Verkäufer hätte dies bewusst so verkauft dann müsst ihr diese Aussage beweisen können
Das ist doch kein Problem das Gericht kann den Controller doch Untersuchen