Kann ich q1 in q2 wiederholen?

2 Antworten

Grundsätzlich kannst du (bzw. zusammen mit deinen Eltern, falls du noch nicht volljährig bist) jederzeit einen Antrag stellen, dass du freiwillig ein Jahr in der Qualifikationsphase wiederholen möchtest, wenn du bisher noch nicht innerhalb der Qualifikationsphase wiederholt hast.

In diesem Antrag solltest du deine Gründe für die freiwillige Wiederholung darlegen, denn nachher müssen die dich unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer darüber abstimmen, ob sie deinem Antrag stattgeben. Sie müssen dabei zwischen deinen Gründen und dem Umstand, dass dein zusätzliches Jahr an der Schule dem Steuerzahler Geld kostet, abwägen.

Ein guter Grund wäre beispielsweise, dass du bereits die Hälfte oder mehr der erlaubten Defizite gesammelt hast und daher fraglich wäre, ob du überhaupt die Zulassung zum Abitur schaffst. Wenn die Zulassung durch Defizite dagegen bei dir noch gar nicht gefährdet ist, und es rein um deinen NC geht, dann wird es schon deutlich schwieriger.

In dem Fall sollte aus deiner Begründung hervorgehen, dass du bisher nicht deine gewohnte Leistung zeigen konntest, bei einer Wiederholung dies aber deutlich besser werden würde. Möglich wären also vorherige Erkrankungen (physisch oder psychisch), die sich inzwischen deutlich gebessert haben, Lebensumstände (bspw. innerhalb deiner Familie), die sich nun zum Positiven entwickelt haben, usw. Wenn das alles bei dir nicht vorliegt, solltest du dich fragen, warum die Wiederholung dir überhaupt etwas bringen könnte. Die bisherigen Noten werden dann erst einmal annulliert und du bekommst neue Lehrerinnen und Lehrer vorgesetzt, mit denen du vielleicht nicht gut zurrechtkommst und dann am Ende noch schlechtere Noten erzielst. Davon hat dann niemand etwas.

Jetzt mitten im Halbjahr den Antrag zu stellen, ist zwar möglich, macht die Sache aber nicht besser. Es müsste extra für dich einen Konferenz mit allen unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern einberufen werden, um über deinen Antrag zu entscheiden. Es müssten schriftliche Einladungen erstellt und verteil werden, je nach Stundenplan müssten dann einige stundenlang auf die Konferenz warten oder extra noch einmal zur Schule kommen. Ist natürlich Dienstpflicht, sorgt aber schon mal für eine schlechte Grundstimmung. Zudem können jetzt nur noch die Noten aus der Q2.1 und Q1.2 gestrichen werden. Das heißt, wenn du jetzt wiederholst, hängst du erst einmal unsinnig mehrere Monate in der Q1.1 rum, da die Noten dort nicht mehr annulliert werden können. Das macht man also nur in äußersten Ausnahmefällen, wenn die Zulassung zum Abitur aussichtslos ist und derjenige so vielleicht noch mal die Inhalte besser wiederholen kann.

Kurz zusammengefasst: ein Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ist vermutlich aussichtlos. Am Ende des Halbjahres möglich, wenn du eine gute Begründung vorlegen kannst. Wenn du dich jetzt aber schon mal mit der Oberstufenberatung zusammensetzt, ist das sicherlich eine gute Idee.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, wie denn auch? Niemand in deinem Bundesland wird doch im q2 Block q1 Stoff machen. Und q2 dann gar nicht dieses Jahr, oder wie? Wenn dann müsstest du das ganze Jahr wiederholen.

verreisterNutzer  18.09.2020, 07:43

Ja das meine ich noch, ich wollte heute mit dem Stufenleiter sprechen. Ich wollte Q1 wiederholen, ist es für mich möglich?

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