kann ich meine zeugnisse, schülerakte von meiner ehemaligen schule anfordern?

3 Antworten

Der Schülerakt bleibt während der gesamten Aufbewahrungsfrist an der zuletzt besuchten Schule.

Du darfst Einsicht nehmen (Termin vereinbaren, weil das Ding aus dem Archiv gekramt werden muss); zuschicken wird man Dir das ziemlich definitiv nicht. Und schon gar nicht auf einen Telefonanruf hin - Datenschutz!

schicken werden sie es dir nicht ^^ musst schon persönlich da sein

Soweit ich weiß, liegt die Aufbewahrungszeit bei 10 Jahren. Da bist du also knapp drüber. Ich würde einfach mal fragen. Das geht auch telefonisch.