Kann ich meine Heizung einseitig Isolieren?

6 Antworten

wenn du das fenster mit ner rettungsdecke zupappst, hast du kein fenster mehr...

vorhänge davor, die bilden ein luftpolster und isolieren auch in gewisser weise


TheLucatus27 
Fragesteller
 03.10.2022, 18:50

Ich mein ja nur den unteren Teil vor dem die Heizung steht. Ist mir lieber als 600€ im Jahr extra zu Heizen

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Ja, du kannst deine Heizung einseitig isolieren. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass du dabei nur die Heizkörper isolieren solltest, die auch wirklich heizen. Isolierst du alle Heizkörper, kann es passieren, dass sich die Hitze nicht richtig verteilt und du am Ende mehr Heizkosten hast.

Wenn du dich entscheidest, deine Heizung einseitig zu isolieren, dann musst du sicherstellen, dass die Isolierung auf der kalten Seite des Heizkörpers angebracht wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Wärme nach außen entweicht. Es gibt verschiedene Arten von Isolierungsmaterialien, die du verwenden kannst, zum Beispiel Styropor oder Bubble Wrap. Du solltest aber immer zuerst den Rat eines Fachmanns einholen, bevor du mit der Arbeit beginnst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man kann hinter der Heizung Isolierfolien bzw. Isoliermatten anbringen.

https://www.heizsparer.de/spartipps/heizkosten/heizkoerper-reflexionsfolie

Du kannst auch den Rest des Fensters z.B. mit Luftpolsterfolie isolieren. Außerdem sind Jalousien und/oder Vorhänge noch sinnvoll.

Wie viel du da insgesamt sparen kannst weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht all zu viel.


newcomer  03.10.2022, 19:03

im Prinzip alles gut aber man sollte die Scheiben besonders bei der Größe nicht zu sehr auskühlen lassen sonst kann es passieren, dass diese Spannungsrisse bekommt

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Spiderpig42  03.10.2022, 19:05
@newcomer

Dann muss man sie möglichst gleichmäßig isolieren, damit sie überall gleich stark auskühlt.

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newcomer  03.10.2022, 19:10
@Spiderpig42

zu starkes auskühlen führt aber nun zur Kondensation. Was denn nun ?

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Spiderpig42  03.10.2022, 19:15
@newcomer

Muss man halt ausprobieren, wie gut man die Scheibe isolieren kann, bevor es zu Problemen kommt. Eine all zu gute Isolierung wird man mit einer einfachen Folie eh nicht erreichen.

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Ja, ich denke daß das sinnvoll ist. Das macht man ja auch, bei Heizkörpern die an der Wand sind. Und ein 2 fach verglastes Fenster hat eine schlechtere Isolierung als eine Wand. Also geht da mehr Wärme verloren. Möglicherweise kann man auch Styroporplatten mit eine Refektionsschicht nehmen.

also ich würde da wenn überhaupt am hinteren Teil dieser Steinplatte einen Winkel nach unten anbringen so dass ca. 50% des Heizkörpers damit abgeschottet sind.
Dieser kann aus temperaturfester reflektierender Folie ect sein.

Man sollte aber nicht den kompletten Heizkörper von der Scheibe abschotten sonst kühlt diese aus was zur Kondensation Raumfeuchte führt. Im schlimmsten Fall läuft dann da Nässe runter und es bildet sich besonders am Scheibenrand unten Schimmel


TheLucatus27 
Fragesteller
 03.10.2022, 18:55

Genau so eine Tipp wollte ich haben. Dankeschön ^^ und ja mit Kondensation muss ich hier echt aufpassen, weil die Wohnung im Souterrain liegt, ich habe bereits einen Luftentfeuchter aber der kostet auch 30ct die Stunde im Betrieb.

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newcomer  03.10.2022, 18:58
@TheLucatus27

Luftentfeuchter halte ich für sinnfrei. Stoßlüften sollte ausreichen um zumindest Raumluftfeuchte etwas zu senken.
Selbst die hilft aber nicht dass Fenster nicht trotzdem beschlagen.
Da müsste am jeweiligen Fensterbrett was nachgerüstet werden.
Da dies aber indirekt vom UBA sprich EAR nicht erwünscht wird, lass ich das Ganze im Sande verlaufen ;-)

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TheLucatus27 
Fragesteller
 03.10.2022, 19:01
@newcomer

Der Luftentfeuchter hilft mir auch eher wenn es draußen über 90% Luftfeuchtigkeit hat oder es warm ist im Sommer (ich mag das nicht wenn die Kissen so klam sind).

Ich versteht nicht genau was das UBA dagegen haben sollte? Kannst du das erläutern?

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newcomer  03.10.2022, 19:09
@TheLucatus27

dem Umweltbundesamt direkt unterstellt ist das Elektroaltteilregister.
Falls jemand nun ein Teil herstellen und verkaufen möchte dass irgend welche elektrischen Komponenten enthält, muss er sich bei EAR registrieren. Schon alleine die kostet fast 2000€. Dann kommen jährliche Gebühren von ca. 1600€.

Somit müssten erst mal die Kosten als Reingewinn reinkommen damit man auf Null kommt.
Das EAR Gesetz hat aber noch ein paar Pralinchen.
Wenn man was elektrisches in Verkehr bringt muss man dafür Altteil im Austausch annehmen. In diesem können auch Schadstoffe sein.
Diese Altteile muss man auf eigene Kosten fachgerecht entsorgen.

Es lebe die deutsche Bürokratie und damit Verhinderung jeglicher Initiative ähnlicher Geräte.
Stimmt wir haben ja China die solche Teile herstellen kann.

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TheLucatus27 
Fragesteller
 03.10.2022, 21:53
@newcomer

Ach du meine Fresse, da muss ich mich mal reinlesen. Das Elektrogeräte irgendwo mal gezeigt und getestet werden find ich prinzipel nicht dumm aber das klingt nur nach einem Fetten Nachteil

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newcomer  03.10.2022, 22:00
@TheLucatus27

https://www.gesetze-im-internet.de/elektroggebv/BJNR177600015.html

Bescheinigung über die Registrierungspflicht nach den §§ 6 und 37 Absatz 1 ElektroG

je Hersteller und Gerät oder je Bevollmächtigten, vertretenen Hersteller und Gerät

12,60 bis 3 267,70 €

Kalenderjährliche Feststellung oder Ablehnung der Feststellung der Geeignetheit eines Systems für die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten nach § 37 Absatz 6 ElektroG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 Nummer 4 ElektroG

je System und Kalenderjahr 1 538,7 €

Genehmigung eines Rücknahmesystems nach § 20 Absatz 2 Satz 1 BattG

je Rücknahmesystem 2 305,50 bis 27 666,20 €

und viele weitere

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newcomer  03.10.2022, 22:03
@newcomer

https://www.stiftung-ear.de/fileadmin/Dokumente/ElektroGBattGGebV210101.pdf

§ 1 Gebührenerhebung (1)

Das Umweltbundesamt oder die nach § 40 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder nach § 23 Absatz 1 des Batteriegesetzes beliehene Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz erhebt für gebührenfähige Leistungen des Umweltbundesamtes oder der beliehenen Gemeinsamen Stelle der Hersteller nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz Gebühren nach 1.  dem Bundesgebührengesetz vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 417) geändert worden ist, 2.  den nachfolgenden Bestimmungen und 3.  dem zu dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnis. Unterliegen die in Anlage 1 genannten gebührenfähigen Leistungen der Umsatzsteuer, wird diese der Gebühr hinzugerechnet. (2) Verwaltungsakte des Umweltbundesamtes oder der nach § 40 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes oder nach § 23 Absatz 1 des Batteriegesetzes beliehenen Gemeinsamen Stelle nach Absatz 1 Satz 1 können unbeschadet des § 24 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger zu bearbeiten. 

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