Kann ich mein ausgepacktes Handy von Amazon an sie zurückschicken? Seit 10 Tagen im Gebrauch
Guten Tag,
ich habe am 10.03.2010 von Amazon mein neues Handy bekommen (HTC HD2 580€) und bin damit garnicht zufrieden, die Akkulaufzeit ist katastrophal. Ich möchte es zurückschicken und mein Geld wieder bekommen, nur geht das auch ohne Probleme, obwohl ich es ausgepackt und benutzt habe? An dem Handy und dem Zubehör sind gar keine Gebrauchsspuren, nur die Plastikfolien in denen das Zubehör verschweißt war sind logischer auf, wurden aber nicht brutal auseinander gerissen sondern ordentlich geöffnet.Ich hab rumgegoogelt und so gut wieder jeder schreibt das es geht, dabei war aber noch kein Beitrag zu einem Handy. Ich wäre dann ja auch noch innerhalb der 14 Tage.
Schon mal vielen Dank für eure Antworten!!!!
Grüße Krait.
7 Antworten
ob man "darf" oder nicht, weiß ich nicht.
fakt is, mein freund hat letztes jahr ein nokia handy bei amazon gekauft, es ca eine woche verwendet (sehr sachte! folie oben lassen, NULL kratzer oder gebrauchsspuren verursacht etc). ihm ist das handy dann doch nicht gelegen und er hats zurückgeschickt - wurde ohne beanstandung o.ä. von amazon zurückgenommen. die sind da sehr kulant, was solche dinge anbelangt!
vor allem, weil man normalerweise ja alles, was man online kauft, nach dem fernabsatzgesetz zwei wochen lang testen kann und dann ohne angabe von gründen retournieren kann.
ja kannst du. du kannst es sogar reklamieren, wenn die akkulaufzeit nicht mit den angaben übereinstimmt. aber auch das normale widerrufsrecht erlischt nicht mit dem auspacken der ware. ausnahmen gibt es nur bei software und musik. allerdings kann amazon dir für die nutzung ein entgelt in rechnung stellen, wenn dies in den wiserrufsbedingungen so vereinbart ist.
siehe auch:
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ126916134914537/link7130A.html
gefunden bei
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ126916134914537/link3810A.html
Wertersatz durch den Kunden
Der Verkäufer kann Wertersatz verlangen, wenn der Kunde die Ware im Falle des Widerrufs nicht mehr in einwandfreiem Zustand zurückgeben kann. Spätestens beim Vertragsabschluss muss der Verbraucher aber vom Unternehmer auf dieses Risiko hingewiesen werden. Gleichzeitig muss dem Verbraucher mitgeteilt werden, wie er die Ware überprüfen kann, ohne dass ein Wertverlust eintritt. Unterbleibt die Information, ist auch kein Wertersatz zu leisten. Das gilt unabhängig davon auch dann, wenn der Kunde die Ware zu Hause nicht anders behandelt, wie er das in einem Ladengeschäft auch hätte tun können. Bestellt der Kunde zum Beispiel ein Buch und öffnet er die Zellophanhülle, um es durchzublättern, muss er keinen Wertersatz leisten. Bei Dienstleistungen bedeutet das, dass der Kunde für den möglicherweise bereits vor seinem Widerruf in Anspruch genommenen Teil der Dienstleistung Wertersatz leisten muss, wenn er zuvor darüber informiert wurde.
Der eine sagt ja der andere nein :)... soll ich es einfach ausprobieren und dort hinschicken im schlimmsten Fall schicken sie es dann ja einfach nur zurück. Das mit dem Akku ist nur durch einen Ersatzakku zulösen den ich reinlege wenn der andere lehr ist, und dazu hab ich absolut keine Lust. Durch den riesen Bildschirm + Internet + Musik + sms tippen ist der Akku nach 3-4 Std lehr. Und generell gefällt mir das handling auch nicht so gut wie beim iPhone das ich vorher hatte.
Ich glaube, einen Anruf darft Du damit tätigen.
Es glaubt Dir aber auch niemand, dass ein Handy, das fast zwei Wochen in Deinem Besitz ist, noch nicht benutzt wurde.
So ein hervorragendes Handy würde ich auch nicht abgeben wollen. Versuch doch besser, dass man Dir den Akku austauscht. Akkus sind Verschleißteile und haben mit der eientlichen Sache nicht viel zu tun.
so lange dus online bestellt hast geht das immer innerhalb von 14 tagen - ggf koennen die dir nur halt z.b. kratzer anrechnen (d.h. den warenwert senken) aber zuruecknehmen muessen sie es