Kann ich jemandem ins Gesicht schlagen und es als Tat im Affekt hinstellen um mich vor Strafe zu schützen?
Rein theoretisch: Wenn ich einem Verschwörungstheoretiker kräftig ins Gesicht schlage kann ich es als Tat im Affekt hinstellen und mich vor Strafe schützen?
6 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Du kannst es versuchen.
Wenn du hier sogar dieses Verhalten als Möglichkeit nennst, andere für etwas zu "bestrafen", dürftest du auch in der Lage sein, zu reflektieren, bevor es zu zweifelhaften Affekthandlungen kommt.
Alles Gute!
Nein, da es sich um keine Notwehr handelt.
Affekt kann es gut und gerne sein, dass ändert jedoch nichts an der Strafbarkeit
Ich halte dich für gemeingefährlich und hoffe, dass dieser Mensch (ab A... oder nicht) den passenden Recall rüberbringt.