Ins Gesicht gespuckt, Strafe?

3 Antworten

Also keine Körperverletzung, nach manchen Ansichten eine Beleidigung, obwohl ich ja der Meinung bin, dass Beleidigungen nach dem Wortlaut des Gesetzes nur verbale Ehrverletzungen umfassen, aber egal. Also Beleidigung wird von den meisten Gerichten bejaht. Das wäre der § 185 I StGB.

Zivilrechtlich könnte man an die Verletzung deines APR (allgemeinen Persönlichkeitsrechts) denken. Das würden dann Schadensersatzansprüche gegen den Schädigen sein bzw. es würde Schmerzensgeld für dich geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
verreisterNutzer  01.08.2021, 08:37

Beleidigung muss nicht verbal sein. Jede Handlung die die in der Lage ist herab zu würdigen ist ebenfalls Beleidigung. Also auch anspucken, an den Hintern fassen usw.

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Du kannst gar kein Strafmaß geltend machen, das regelt der Staatsanwalt oder ein Richter. Du kannst lediglich Strafantrag wegen Körperverletzung stellen.

Was Du zivilrechtlich geltend machen kannst ist ein kleines Schmerzensgeld und evtl. Schadenersatz für die Reinigung von Kleidung o.Ä. wenn welche verschmutzt wurde. Dazu wäre aber der Gang zu einem Anwalt notwendig, und die Kosten würden wohl den Nutzen übersteigen.

 eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe