Kann ich in San Marino einen Wohnsitz anmelden?

2 Antworten

Damit du in Deutschland Steuern zahlst muss dein Wohnsitz oder dein Gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland sein. §§ 8,9 AO. Wenn du dich also länger als 6 Monate in Deutschland aufhältst (kurze Unterbrechungen zählen nicht), oder du eine Wohnung in Deutschland hast und diese benutzt, dann musst du in Deutschland Steuern zahlen. Ansonsten nicht. Die Staatsangehörigkeit ist egal. Man unterscheidet auch zwischen unbeschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 1 EStG und beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 4 EStG. Bei der unbeschränkten gilt das von gerade eben mit dem Wohnsitz/ Aufenthaltsort, auch wenn du z.B. Einkünfte aus dem Ausland hast z.B. Dividende von Aktien ausländischer Unternehmen. Bei der beschränkten Steuerpflicht kommt es darauf an wo du Geld verdienst. Angenommen du hast keinen Wohnsitz/ gewöhnl. Aufenthaltsort in Deutschland, bekommst aber z.B. Gehalt aus Deutschland und musst dann darauf deutsche Steuern zahlen. § 49 EStG "Quellenprinzip". Wo jetzt genau dein Wohnsitz ist, kann man drüber streiten. Angenommen du hast eine Wohnung in Österreich und in Bayern und wechselst ständig hin und her, dann könnten beide Behörden behaupten, du hast den Wohnsitz im jeweiligen Land. Dann kommt es zu vielen Diskussionen und Abwägungen (z.B. Wo arbeitest du, wo gehen die Kinder zur Schule etc.).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du dauerhaft in San Marino wohnst und dort arbeitest, dann kannst du dort deinen Wohnsitz anmelden. Die Wohnungen sind dort allerdings sehr teuer, so dass du schon sehr vermögend sein musst, um dir das leisten zu können.