Kann ich in der Ausbildung ausziehen?

3 Antworten

Dir steht Unterhalt jedoch nur dann zu wenn du NICHT zuhause wohnen kannst. Sprich es als absolut unzumutbar für dich ermittelt wird ODER die Ausbildungsstätte viel zu weit weg vom Wohnort deines Vaters ist. Ansonsten kann er sagen, leck mich du bekommst keinen cent du wohnst bei mir.

Dea2019  20.12.2023, 09:13

Endlich jemand, der den § 1612 BGB vollständig gelesen hat und den entscheidenden Satz kennt: Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

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Wissendieschaft  20.12.2023, 09:28
@Dea2019

Jup. Raste immer richtig aus wenn ich irgendwelche 17 Jährigen höre die sich denken, geil mit 18 zieh ich aus und meine Eltern müssen so und so viel zahlen.

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Erst einmal müsste dein Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden Grund notwendig sein oder von den Eltern gewollt, sonst müssten sie dir keinen Barunterhalt zahlen, wenn sie dir Wohnraum usw.zur Verfügung stellen würden.

Wohngeld stünde dir in deiner Erstausbildung oder Studium nicht zu, da Du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit oder Bafög - vom Bafög-Amt hättest und dann ist man von Wohngeld ausgeschlossen.

Dazu käme, für Wohngeld muss man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Ziehst Du also aus, dann stünde dir erst einmal dein Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Monat zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Nach dem Auszug müsstest Du dann in deiner betrieblichen Erstausbildung vorrangig BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Dann stünden dir derzeit 930 Euro an Unterhalt zu, vorausgesetzt die Eltern wären auch leistungsfähig und es gäbe keine vorrangigen unterhaltsberechtigte wie z.B.minderjährige Kinder.

Das Kindergeld von 250 Euro und deine Nettovergütung würden auf diese 930 Euro Unterhalt angerechnet, von der Nettovergütung kannst Du pauschal einen monatlichen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen.

Wenn ich also einmal von 760 Euro Netto und nicht Bruttovergütung ausgehe, dann wären das nach Abzug der 100 Euro Freibetrag noch 660 Euro anrechenbare Nettovergütung, dazu die 250 Euro Kindergeld, würden die 910 Euro anrechenbares Einkommen ergeben.

Bedeutet, wenn es keinen Anspruch auf BAB - geben würde, welches dann auch entsprechend auf diese 930 Euro angerechnet werden würde, müssten die Eltern ggf.noch 20 Euro an Unterhalt zahlen.

Es käme dann unter Umständen noch eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken könntest.

Wenn dein Auszug aber wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden Grund nicht notwendig war und Du gleich auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter angewiesen wärst, könnte es Probleme mit dem Jobcenter geben, weil solche Kosten für die Unterkunft unter 25 Jahren nur in sogenannten Härtefällen bewilligt werden könnten.

Falls Bürgergeld (Fragethema) bezogen wird, brauchst Du eine Gemehmigung zum Auszug, die unter 25-jährigen nur in Härtefallen erteilt wird.

Auch würde in dem Fall die Einkommens(an)rechnung anders aussehen.

Ob Du mit einem Einkommen von 1.444 € Anspruch auf Wohngeld hast, müßtest Du ergoogeln bzw. beim Wohngeldamt erfragen.

Bürgergeld und Wohngeld schließen sich jedoch gegenseitig aus.

Icewizard 
Fragesteller
 20.12.2023, 08:25

Ne, nur Wohngeld, will kein Harzer sein.

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isomatte  20.12.2023, 10:58

In der Erstausbildung oder Studium besteht kein Anspruch auf Wohngeld, weil man zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - hätte und somit von Wohngeld ausgeschlossen wäre.

Außerdem müsste man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

So langsam solltest Du entsprechende Kommentare nicht mehr ignorieren, damit auch bei dir so langsam einmal der Groschen fällt.

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