Kann ich im neuen Job gekündigt werden wegen corona bzw Kurzarbeit?

8 Antworten

Nein, das ist kein Grund zur Kündigung. Es ist ein Grund kurzarbeit anzumelden, aber sonst nichts.

DerCaveman  22.03.2020, 08:21

Der Arbeitgeber braucht hier aber bis Ende September ueberhaupt keinen Kuendigungsgrund, um kuendigen zu koennen.

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DerCaveman  22.03.2020, 08:43
@grisu2101

Ist egal. Kuendigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten (entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt) und hat rein gar nichts mit einer Probezeitvereinbarung zu tun.

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Es gibt keinen Grund, den Vertrag wegen der aktuellen Situation als nichtig zu erklären. Wozu auch? Ob dein zukünftiger Arbeitgeber überhaupt überlebt, ist zudem nicht gesichert. Aber selbst wenn, wenn Probezeit vereinbart wurde, ist eine Kündigung in sehr kurzer Zeit möglich.

Ansonsten sind Verträge einzuhalten, das Thema höhere Gewalt etc. einmal ausgenommen. Von daher frage deinen neuen AG.

Für nicht erklärt werden sicherlich nicht, aber man kann einen Arbeitsvertrag unter den üblichen Fristen kündigen. Grundsätzlich auch vor dem 1. Arbeitstag.

Kündigt der AG aufgrund der Krise, steht dir ALG1 zu, vorausgesetzt du hast die Anwartszeit erfüllt.

Du bist in der Probezeit, der Job kann als ohne angaben von Gründen gekündigt werden.

Die steht ALG1 zu, die Sperrfrist entfällt, da du im neuen Job gekündigt wurdest. Das du den alten Job selbst gekündigt hast ist irrelevant.

DerCaveman  22.03.2020, 08:19
Du bist in der Probezeit, der Job kann als ohne angaben von Gründen gekündigt werden.

Das kann er vorerst auch ohne Probezeitvereinbarung. Ob ueberhaupt eine Probezeit vereinbart wurde, wissen wir nicht. Ist aber fuer den Kuendigungsschutz auch voellig egal.

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Nein, dieser Vertrag ist nicht als Nichtig zu bezeichnen.

Du fängst zum 01.04.2020 bei der Neuen Firma an.

Ob du nun auch geich beschäftigt wirst oder direkt in Kurzarbeit gehst, kann dir nur die Neue Firma sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht