Kann ich einspruch einlegen wegen Prüfungsordnungwechsel?
Hallo,
ich schildere euch kurz mein Problem.
Zu begin meines Studiums gab es die Module Konstruktion 1+2. Konstruktion 1 im ersten Semester und Konstruktion 2 im zweiten Semester, so wie es sich gehört. Geschrieben wurde die Prüfung jedoch als eine also Kunstruktion 1+2. Jetzt wurde die Prüfungsordnung geändert und ich habe sie auch automatisch gewechselt. Geändert wurde unteranderem dass dieses Modul nun getrennt geschrieben wird. Ich hab mich damals aber im 3. Versuch befunden und wie ich gesehen habe muss ich jetzt beide Prüfungen getrennt im 3. Versuch schreiben, was meine Absturzwahrscheinlichkeit erhöht. Ist das so legitim oder kann ich da Einspruch einlegen? Denn ganz fair hört sich das nicht für mich an.... :/
1 Antwort
In meinem Studium ist’s mir ähnlich ergangen.
Ein Einspruch gegen die grundsätzliche Einführung der neuen Prüfungsordnung wird meiner Einschätzung nach wenig erfolgreich sein.
Damals wurde mein Antrag auf das Ablegen einer Prüfung nach der alten Prüfungsordnung abgelehnt. Ich habe dann wegen dieses Faches den Studiengang gewechselt. Dann bin ich im neuen Studiengang wieder mit dem 1. Prüfungsversuch gestartet. Nach bestandener Prüfung bin ich nach 1-2 Semestern zurück in den alten Studiengang gewechselt.