Zulassung zum Hauptstudium?
Wie ist mit den Bedingungen für den Schritt ins Hauptstudium (ab 4. Semester / Bachelor / Hochschule). In der Prüfungsordnung der Hochschule steht, es dürfen maximal 12 CP fehlen um zugelassen zu werden. Soweit klar, entspricht etwa 2 Modulen (4-8 CP pro Modul). Meine Frage jetzt: Ich habe ein Modul aus dem 3. Semester geschoben, was mir also nach dem 3. Semester noch fehlen wird (hat 8 CP). Wenn ich jetzt eine von meinen 5 Prüfungen aus dem 3. Semester nicht bestehe (alles 1. Versuch) komme ich dann nicht ins Hauptstudium (wären ja über 12CP) oder wird die Bedingung erst nach dem 4. Semester geprüft oder gibt es vielleicht etwas wie Zulassung auf Bewährung. Denn wenn nicht würde ich ja wieder im 2. Semester landen (wir haben nur Jahres Rythmus). Im 2. Semester hätte ich dann ja gar nichts zu tun?! Habe ich dann ein halbes Jahr Leerlauf? Ist alles theoretisch, aber man will ja wissen was einem im Worst Case blüht.
2 Antworten
geh doch zur studienberatung oder zum HPA (hochschulprüfungsamt). die wissen das und können dir eine individuelle Lösung geben.
ein "hauptstudium" gibt es ja gar nicht mehr und bei uns waren auch nur 1. und 2. semester die Grundlagen.
ich schätze mal, dass die Frist erst bis Ende 4. Semesters ist. Jeder kann ja mal dann im 3. Semester durchfallen, und das würde ja mehr einschränken als alles andere, wenn man dann nicht weitermachen darf. Und eigentlich kann man ja auch die Klausuren in einem bestimmtem Zeitraum nachholen.
Ich versteh auch nicht ganz was du mit "Zulassung" meinst. du darfst dich ja eh überall reinsetzen, nur eben vielleicht nicht zur Klausur anmelden, wenn du die Voraussetzungen nicht hast. aber das kann man ja noch nachholen bzw. manchmal kann man die klausur auch schreiben und es wird dann erst angerechnet, wenn man auch die Voraussetzungen hat. die prüfungsordnung ist eine richtlinie, aber manchmal nehmen die leute es nicht so ernst und wollen den studenten auch nicht steine in den weg werfen. aber das ist von uni zu uni unterschiedlich.
Irgendwie scheint mir das alles sehr wirr. Und kenne ich so auch nicht. Du wirst doch dann nicht "abgestuft", sowas gibts doch an Unis gar nicht...
geh am besten zum fachspezifischen Studienberater. ist am sichersten, nicht, dass du hier falsche infos bekommst und dann dein Studium wegen nicht eingehaltener Fristen in den Sand setzt.
Du solltest dich mit solchen Fragen immer an dein Prüfungsbüro wenden. Sicherlich findest du die emailadresse auf der Homepage deiner Uni. An meiner Uni ist es nämlich so, dass solche Vorgaben auch in der Prüfungsordnung stehen, dass sich aber in Wirklichkeit kein Schwein dafür interessiert... also frag mal nach, vllt ist es bei euch ja auch so.
was ich vielleicht erwähnen sollte, ich habe nämlich noch nie einen zurückgestuften Studenten im 2. Semester gesehen immer nur von 5. ins 3. Ansonsten werde ich da wohl mal vorbeischauen, es ist nur so selten jemand vor Ort (1-2h max / Tag)