Wie kann ich einen Antrag auf einen 4. Versuch in einer Prüfung an einer Fachhochschule erlangen?

4 Antworten

Du kannst einen Antrag an den Studien- und Prüfungsausschuss stellen. 

Hat die Professorin die neuen Themengebiete behandelt oder nur so in die Klausur aufgenommen? Hast Du Dich darum gekümmert und nachgefragt, was dran kommt? Bei Informationen hast Du eine Holpflicht, ist ja auch in Deinem Interesse, dass Du weißt, was dran kommt.

Kann man das überhaupt? Da müsstest du wahrscheinlich einen besonderen Grund haben. Ich würde mal bei euch in der Prüfungsordnung nachlesen oder direkt beim Prüfungsamt nachfragen.

Viel Glück :)

denke, ein 4. Mal ist nicht möglich :-(

Übliche Anlaufstelle für solche Fragen ist das Prüfugsamt oder Du wirfst selbst einen Blick in die Prüfungsordnung Deines Fachbereiches, die mit Sicherheit auch an Deiner FH genauso online gestellt sind wie bei meiner Stichprobe am Beispielfachbereich Bauingenieurwesen an der Beispiel-FH Bielefeld.

http://www.fh-bielefeld.de/fb2/studium/pruefungsordnungen

Ob es auch an Deiner FH einen § 9 Absatz 4 gibt und wie dieser auf Deine Prüfungssituation und Studienordnung anwendbar ist, kann ich nicht sagen.

§ 9
Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Eine nicht bestandene Modulprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung soll zum nächsten Prüfungstermin nach Ableistung des erfolglosen Versuches stattfinden. Für jede abzulegende Wiederholungsprüfung erfolgt nach Nichtbestehen einer Prüfung eine automatische Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Eine Abmeldung von einer Wiederholungsprüfung ist bei Modulprüfungen des ersten und zweiten Semesters nur bei Krankheit oder vergleichbar unabwendbarer Verhinderung möglich unter Vorlage geeigneter Nachweise. Die automatische Anmeldung für die Wiederholungsprüfung von Modulprüfungen höherer Semester kann durch fristgerechte Abmeldung aufgehoben werden. Modulprüfungen werden jeweils am Ende des Semesters durchgeführt, in dem das Modul angeboten wurde und zu Beginn des folgenden Semesters wiederholt.
(2) Die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden.
(3) Eine mindestens als ausreichend bewertete Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden.
(4) Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Modul aus einem Wahlpflichtkatalog kann einmalig durch das Bestehen der Prüfung in einem weiteren Modul aus dem zugehörigen Wahlpflichtkatalog kompensiert und ersetzt werden.