Kann ich eine Anzeige erstatten?

13 Antworten

Eine Anzeige wird dir da wenig bis gar nichts bringen. Denn du wärst in der Beweispflicht , das die Aufsichtsperson/en grob Fahrlässig gehandelt haben. Da dein Kind vermutlich nicht das einzige ist wo in dem Zeitpunkt gespielt hat ,dann ist das schier unmöglich alles im Blick zu haben. Eine Fahrlässigkeit wäre z.b wenn im Winter das Klettergerüst wissentlich vereist ist und die Kinder trotzdem Klettern dürfen.

Unfälle passieren... Das hätte unter deiner Aufsicht auch passieren können. 2 Meter Abstand zu der Situation sind absolut angemessen. Es hätte auch genügt, wenn eine Erzieherin einfach nur in der Nähe gewesen wäre.

Kindergärten sollten vielleicht grundsätzlich auf die Affenschaukeln verzichten, weil da immer etwas passieren kann. Andernseits sollten wir nicht alle Herausforderungen unterbinden, wenn es einmal zu einem Unfall kommt. Nur durch Herausforderungen können Kinder lernen. Aber Affenschaukeln finde ich nicht so gut. Ist aber an sehr vielen Kindergärten üblich und geht auch jahrzehntelang gut, bis dann mal etwas passiert.

Von Experte tinalisatina bestätigt

2 Meter nebendran ist "Wahrnehmung der Aufsichtspflicht". Diesbezüglich dürfte deine Anzeige kaum durchdringen. Damit scheidet die einfache Fahrlässigkeit m. M. n. aus.

Auch bei der Geschwindigkeit des Schaukelns nicht: Wenn die Aufsichtspersonen nicht aktiv stark Schwung gegeben haben, so dass die Kleine runterfallen musste (es muss ein kausaler Zwang bestehen!), wird die Anzeige wegen grober Fahrlässigkeit ebenfalls kaum durchdringen.
Wenn deine Kleine den Schwung beim Schaukeln selber erzeugt hatte, sehe ich keinen wirklichen Ansatz für irgend eine Anzeige.

Gute Besserung deiner Tochter!

Ich habe mir erklären lassen, dass die beaufsichtigen in 2m Entfernung waren, und nicht dafür gesorgt haben, dass die Affen schaukel viel zu schnell für sie war.

Was genau wirfst du ihr vor? 2 Meter Entfernung heißt, sie stand direkt daneben. Sie hat also ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Und was die Geschwindigkeit dieser Schaukel betrifft - woher weißt du das? Hat das deine Tochter gesagt oder eines der anderen Kinder? Solche Aussagen sind immer schwierig, weil Kinder solche Sachen oft anders sehen, als Erwachsene.

Und was erwartest du dir eigentlich von einer Anzeige? Willst du Schmerzensgeld? Willst du, dass sie ihren Job verliert? Oder warum willst du sie anzeigen?

Prida  28.09.2021, 14:11

Ich finde, dass die Kindergartengebühr grundsätzlich um genau die Summe erhöht werden sollte, die eine sehr ordentliche Rechtschutzversicherung für Erzieher und Erzieherinnen kosten würde.

Furchtbar, diese Klagewut!

Ich habe einmal einen Unfall bei meinem Sohn in der Vorschule erlebt und da wäre ich nicht auf die Idee gekommen, die Aufsichtsperson zu verklagen. Ganz im Gegenteil. Ich habe mich nach meinem ersten Schock am nächsten Tag für ihr schnelles und umsichtiges Handeln bedankt.

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Erst mal gute Besserung für Deine Tochter. Von einer Anzeige würde ich (vorerst) mal noch absehen, wenn man nicht von grober Fahrlässigkeit sprechen kann, was zu beweisen wäre. Es stellt sich auch die Frage, wer Dir den Sachverhalt erklärt hat?

Die Aufsichtführenden sind auch nur Menschen, es waren sicherlich auch noch andere Kinder anwesend, und wir alle sind nur Menschen, keiner kann seine Augen überall haben.