Anzeige erstatten?
jo, gestern hatte ich Stress mit jemandem an der Uni.
Nach hin und her beleidigen, woran wir beide Schuld sind, habe ich ihm am Hals gefasst, geschubst und mich umgedreht und gegangen, woraufhin er meine Nase gebrochen hat.
Lohnt sich eine Anzeige? Weil im Grunde wäre ich doch der Schuldige, oder nicht?
6 Antworten
Kommt darauf an, ob die Reaktion als Notwehr gesehen werden kann
Er kann wohl schwer die Nase brechen, wenn er mit dem Rücken zum Täter stand. Die Situation müsste man genauer kennen
Das stimmt natürlich, vielleicht ist er dann hinterhergerannt. Aber wenn er die Situation so dargestellt hat, wie sie tatsächlich war, gilt dies von dem anderen nicht mehr als Notwehr. Aber ich gebe dir recht, dass das etwas sinnbefreit erscheint, aber man weiß ja nie. Deswegen habe ich diese Antwort nur auf die o.g. Situation gegeben.
Beide haben sich gegenseitig verletzt. Daher können beide eine Anzeige stellen. Die eine Straftat rechtfertigt die andere nicht. Da du dich bereits umgedreht hattest ist es keine Notwehr da die notsituation bereits vorbei war. Aber er würde sicher ne gegenanzeige stellen und beide wären dran wegen Körperverletzung
Ist doch albern. Ihr habt euch gestritten, seid beide handgreiflich geworden... Und jetzt ne Anzeige ballern finde ich irgendwie Quatsch.
Also klar, gebrochene Nase steht über würgen. Finde aber beides kacke. Und da ihr beide handgreiflich geworden seid, weiß ich nicht, ob es gerechtfertigt ist, ihm nun ne Körperverletzung ins Führungszeugnis zu packen.
Ne er wäre der Schuldige du hast ihn zwar angegriffen aber da du ja weg gegangen bist würde ich sagen wurde er in Ruhe gelassen und hatte kein Grund sich zu verteidigen
ihr seid halt beide schuld..
Beide von euch könnten anzeige erstatten.
Aber da du eine gebrochene Nase hast kann man das ruhig überlegen.
Kann sie nicht, da die Notwehr situation, mit seinem umdrehen geendet hat.