Anzeige erstatten?

6 Antworten

Kommt darauf an, ob die Reaktion als Notwehr gesehen werden kann

SyxGowd420  05.10.2021, 20:18

Kann sie nicht, da die Notwehr situation, mit seinem umdrehen geendet hat.

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SonOfMyMum  05.10.2021, 20:19
@SyxGowd420

Er kann wohl schwer die Nase brechen, wenn er mit dem Rücken zum Täter stand. Die Situation müsste man genauer kennen

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SyxGowd420  05.10.2021, 20:21
@SonOfMyMum

Das stimmt natürlich, vielleicht ist er dann hinterhergerannt. Aber wenn er die Situation so dargestellt hat, wie sie tatsächlich war, gilt dies von dem anderen nicht mehr als Notwehr. Aber ich gebe dir recht, dass das etwas sinnbefreit erscheint, aber man weiß ja nie. Deswegen habe ich diese Antwort nur auf die o.g. Situation gegeben.

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Beide haben sich gegenseitig verletzt. Daher können beide eine Anzeige stellen. Die eine Straftat rechtfertigt die andere nicht. Da du dich bereits umgedreht hattest ist es keine Notwehr da die notsituation bereits vorbei war. Aber er würde sicher ne gegenanzeige stellen und beide wären dran wegen Körperverletzung

Ist doch albern. Ihr habt euch gestritten, seid beide handgreiflich geworden... Und jetzt ne Anzeige ballern finde ich irgendwie Quatsch.

Also klar, gebrochene Nase steht über würgen. Finde aber beides kacke. Und da ihr beide handgreiflich geworden seid, weiß ich nicht, ob es gerechtfertigt ist, ihm nun ne Körperverletzung ins Führungszeugnis zu packen.

Ne er wäre der Schuldige du hast ihn zwar angegriffen aber da du ja weg gegangen bist würde ich sagen wurde er in Ruhe gelassen und hatte kein Grund sich zu verteidigen

ihr seid halt beide schuld..
Beide von euch könnten anzeige erstatten.
Aber da du eine gebrochene Nase hast kann man das ruhig überlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung