Anzeige gegen mich wegen Beleidigung?

6 Antworten

Hallo Chuchy,

Wenn du deinen Nachbarn tatsächlich beleidigt hast, so kann jeder, der das gehört hat Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die Staatsanwaltschaft würde dann aufgrund von Paragraph 185 StGB Absatz 1 Beleidigung eine Strafrechtliche Klage gegen dich verfassen. Du kannst für deine Beleidigung theoretisch eine zweijährige Gefängnisstrafe bekommen. Allerdings wird kein Staatsanwalt in dieser Klage ein öffentliches Interesse erkennen und damit würde die Klage gegen dich fallengelassen.

Dein Nachbar hat sich allerdings auch nicht ganz richtig verhalten: Laut Paragraph 117 OWiG hat er unnötigen Lärm zu vermeiden.

Das nächste Mal rufst du einfach die Polizei. Mach dir keinen Kopf deswegen.

LG KackeBaracke

PS: Würde mich über einen Stern freuen.

Vielen Dank für die Information und deine Mühe ! Ich bin neu auf dieser Seite und weiss, ehrlich gesagt, nicht was ich du mit Stern meinst. Hoffentlich habe ich richtig gemacht, wenn nicht, dann sag bitte Bescheid wie ich das machen soll.

LG

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Hallo,

da wohl kein Staatsanwalt im Falle einer Anzeige ein öffentliches Interesse sehen, muss er das zivilrechtlich klären. Glaubst du wirklich dein Nachbar wird sich deswegen eine Privatklage ans Bein binden?

Ich würde das recht entspannt betrachten. In meiner Gegend laufen ganz andere Kaliber (zum Glück sehr wenige)rum, die echte Beleidigungen bringen. denen passiert rein gar nichts. Dagegen ist das noch harmlos.

Wenn der Nachbar zu laut ist, ruf halt nächstes mal die Polizei. Die werden ihm schon erklären das er nicht bis 22 Uhr rum brüllen darf.

Er hat auch rund um die Uhr Rücksicht zu nehmen und andere nicht zu beschallen. das recht auf Lärm hat keiner.

Wenn er meint dich anzeigen zu müssen, mußt du dich nicht dazu äußern Als Beschuldigter kannst eh sagen was du willst.

Nur Zeugen müssen die Wahrheit sagen,-)

Ich mache mir Sorgen, dass ich es so laut gesagt habe_ fast geschriehen (Schwein) und natürlich nicht ausgehalten, was ich eigentlich tun sollte.. Aber wenn kleines Kind ständigt weint zu Hause, sind die Nerven langsam am Ende...

sollte er dich wirklich anzeigen - was aber nicht so wahrscheinlich ist - wird die Staatsanwaltschaft das Vefahren vermutlich einstellen, wegen geringer Schuld. Vielleicht kriegst du eine schriftliche Ermahnung, dass im Wiederholungsfalle etc etc.

Im allerallerschlimsten Fall gibts ne Ordnungsstrafe, der du widersprechen solltest, dann wird die Hauptverhandlung angesetzt und du kannst die affektgeladene Situation vortragen. Dann kriegste mildernde Umstände.

Sollte vorher die Staatsanwaltschaft dich zur Stellungnahme einladen, dann beschreibst du eben die Situation, wie oben.

Ich hab zwei Nachrichten für dich.
Eine gute und eine schlechte.

Die gute: du hast nichts zu erwarten

Doe schlechte: dein Nachbar ist wirklich ein Schwein (oder Schlimmeres was man hier nicht erwähnen sollte)