Kann ich den Schornsteinfeger ignorieren?
Der verteilt Zettel in den Briefkasten wann er kommen will und hat mich nichtmal gefragt. Ich finde das in Businesszeiten sehr unhöflich. Und ich will ihn nichtmal haben ,weswegen ich das mit einer Drahtbürste selber machen will. Ist das rechtlich ok?
14 Stimmen
6 Antworten
Du solltest den Termin wahrnehmen. Natürlich kannst du auch versuchen einen anderen Termin mit dem Schornsteinfeger zu vereinbaren.
Du bist doch sicher im Besitz eines Feuerstättenbescheides, in diesem Bescheid stehen alle Arbeiten und die Zeitintervalle in denen die Arbeiten durchgeführt werden müssen.
Lässt du den Termin verstreichen, meldet der Schornsteinfeger dass an die Behörde und du bekommst von dort Post. Wenn du dann immer noch die Arbeiten verweigerst dann wird eine Ersatzvornahme angeordnet. Dann steht der Schornsteinfeger mit dem Ordnungsamt vor deiner Türe und wenn du nicht öffnest wird ein Schlüsseldienst geordert, der dann deine Haustüre öffnet. Gut möglich, dass auch noch die Polizei verständigt wird.
Also deine Entscheidung! Aber denk dran wenn es zur Ersatzvornahme kommt wird es richtig teuer.
- Der Schornsteinfeger ist Pflicht. Läßt Du ihn seine Arbeit nicht machen, kann er Dir Deinen Ofen bzw. die Heizung stillegen.
- Ich finde den Schorni ausgesprochen preiswert. Das geht natürlich nur, wenn er nicht zu jedem Kunden zur Wunschzeit aufkreuzen muß, sondern seinen Bereich straßenzugweise abarbeiten kann. Du kannst ihn aber anrufen und mit ihm einen Sondertermin vereinbaren. Dieser wird dann deutlich teurer sein.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-134863
SchfHwG § 1, § 10, § 14, § 14a, § 15
VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1 S. 4
GG Art. 13
BayVwVfG Art. 43
KÜO § 3
VwZVG Art. 31, Art. 36
Leitsätze:
1. Der Erlass eines Feuerstättenbescheides erfordert eine umfassende Sachverhaltsermittlung und insbesondere das Betreten sämtlicher Räume, die an den Schornstein angrenzen, um eine Inaugenscheinnahme des Schornsteins an allen vier Seiten zu ermöglichen. Hierbei ist es auch erforderlich, Räume zu betreten, in denen der Kamin eingemauert ist, weil es Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers ist, diese ebenfalls zu besichtigen, um die Angaben des Eigentümers zu überprüfen und nachzusehen, ob Anlagen geändert oder weitere Anlagen in Betrieb genommen wurden. (Rn. 27) (redaktioneller Leitsatz)
2. Der mit der Durchführung der Feuerstättenschau verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Der Schornsteinfeger ist verpflichtet die Schornsteine jährlich zu prüfen. Der erste Termin ist kostenlos. Ein weiterer kostet Geld. Du wirst dich mit ihm treffen MÜSSEN.
Dann wird Deine Heizung versiegelt und Dein Haus wird kalt.
Droht dir eine Zwangsmaßnahme (zuletzt Stilllegung deiner Heizanlage).
Der kommt doch sicher nicht einfach von sich aus. Den muss doch jemand beauftragt haben.
Und wenn nicht?