Kann ich das abi nachholen?

6 Antworten

Hallo Marcman,

wie meine Vorredner schon gesagt haben, kannst Du da Abi auch nach der Ausbildung auf verschiedenen Wegen nachholen.

Die Frage die sich mir da auftut ist nur die, warum Du nach der Ausbildung noch das Abitur nachholen willst.

Für den weiteren Weg bei der Bundespolizei bringt Dir ein nachgeholtes Abitur jedenfalls so gut wie Garnichts.

Mit dem Realschulabschluss kannst Du jetzt Deine Ausbildung für den Polizeibeamten im mittleren Dienst absolvieren. Nach der Ausbildung bist Du dann frisch gebackener Polizeimeister. In der Laufbahn des mittleren Dienstes kannst Du noch Polizeiobermeister, Polizeihauptmeister und Polizeihauptmeister mit Zulage werden. Wie schnell das mit den Beförderungen geht hängt ganz davon ab, wie Deine Beurteilungen jedes Jahr ausfallen.

Wenn Du später doch mal den aufstieg in den gehobenen Dienst oder gar in den höheren Dienst machen willst, bringt Dir ein Abitur so gut wie gar nichts.

Um den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen brauchst Du kein Abi, sondern eine gute Beurteilung und Du musst das sogenannte EAV Eigungungs und AuswahlVerfahren bestehen. Hast Du das bestanden machst Du den Aufstiegslehrgang und nach bestehen wirst Du dann Kommissar.

Übrigens macht der gehobene Dienst den gleichen Dienst wie der mittlere Dienst. Wenn Du Dich im gehobenen Dienst als Führungskraft eignest wird Dir sicherlich irgendwann mal als Gruppenleiter oder als Dienstgruppenleiter eingestellt. Mehr Geld bekommst Du dadurch aber auch nicht. Das Gehalt richtet sich einzig und alleine nur nach dem Dienstgrad und den Erfahrungsstufen und nicht dannach was Du machst.

Selbst Sondereinheiten wie die GSG 9 erhalten abgesehen von ca. 150 Euro Gefahrenzulage extra nicht mehr.

Ich schreib Dir jetzt aber erst einmal was zum Thema Ausbildung zum Polizeimeister.


TheGrow  19.12.2013, 13:26

als erstes bevor man sich Gedanken macht, ob man sich um eine Ausbildungsstelle bei der Bundespolizei macht, sollte man meiner Meinung nach ein Praktikum machen.

Ideal wäre eine Praktikumsstelle an einer Dienststelle, die einen gleich Einblick in die verschiedenen Bereich der Bundespolizei anbietet.

Die Bundespolizeiinspektion in Hamburg hat z.B. ein zweiwöchiges Praktikum durchgeführt, in dessen Verlauf die Praktikanten sich folgende Bereiche ansehen konnten:

  • Den bahnpolizeilichen Bereich
  • den Aufgabenbereich am Flughafen
  • den Aufgabenbereich der Einsatzhundertschaft
  • den Aufgabenbereich der Fliegerstaffel
  • den Aufgabenbereich der Küstenwache

Ich gehe auch davon aus, dass die Bundespolizei in Hamburg dieses Praktikum immer noch anbietet. Sicherlich werden die anderen Bundespolizeiinspektionen die in ganz Deutschland verteilt sind ganz ähnliche Praktika anbieten.

Es macht in meinen Augen wenig Sinn, sich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben, bevor man so ein Praktikum überhaupt mal gemacht hat.

Allerdings sollte man erst einmal im Vorwege prüfen, ob man überhaupt die Voraussetzungen für den Beruf des Bundespolizisten mit bringt.

Die wichtigste Voraussetzung überhaupt. Man muss bereit sein innerhalb von ganz Deutschland umzuziehen. Wer das nicht ist, sollte gleich die Finger von der Bundespolizei lassen. Man kann zwar sicherlich Verwendungswünsche äußern, wo man nach der Ausbildung hinwill, aber wirklich Rücksicht wird da drauf nicht genommen. Die letzten die jetzt mit der Ausbildung fertig geworden sind, sind fast alle an den Flughafen nach Frankfurt versetzt worden oder sind in die Bundesbereitschaftspolizei nach Bad Bergzabern versetzt worden. Das galt genauso für die Leute die von da kamen, wie die aus Norddeutschland kamen.

Aber nun zu den obligatorischen Voraussetzungen um bei der Bundespolizei anzufangen:

Auszug aus der Seite http://www.bundespolizei.de/DE/03Karriere/Einstellungsvoraussetzungen/besondere_voraussetzungen_anmod.html?nn=2140808


Mittlerer Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand.
  • Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens zweijährig) bzw. schließen diese in Kürze ab.
  • Sie können sich in englischer Sprache verständigen.

  • Sie verfügen über folgende Mindeststandards:

  • in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils die Note 4 (ausreichend)
  • im Fach Sport die Note 3 (befriedigend)

  • Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 27 Jahre am Tag der Einstellung.

Die zweieinhalbjährige Ausbildung findet in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei statt. Dabei wird die fachtheoretische Ausbildung durch Fachpraktika ergänzt. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Gehobener Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung.
  • Sie erfüllen folgende Mindeststandards:
  • In den Fächern Deutsch und Englisch jeweils die Note 3 (befriedigend).
  • Im Fach Sport die Note 3 (befriedigend).

Aufgrund begrenzter Testkapazitäten wird anhand des Notendurchschnitts, der aus den Noten in Deutsch, Englisch, Sport und Mathe gebildet wird eine Bestenliste (Ranking) erstellt. Die Zulassungen und Einladungen zum Eignungsauswahlverfahren erfolgen basierend auf dieser Bestenauslese.

  • Sie sind nicht älter als 33 Jahre am Tag der Einstellung.
  • Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache.

Die dreijährige Laufbahnausbildung wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.


ES FOLGT EIN ZWEITER TEIL

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TheGrow  19.12.2013, 13:26
@TheGrow

ZWEITER TEIL

Erst nach bestandener Prüfung für den mittleren Dienst / bestandenen Studium für den gehobenen Dienst wird einem mitgeteilt wo man hin versetzt wird. Dagegen kann man sich auch nicht wehren. Mit Unterschrift des Ausbildungsvertrages / Studiumvertrages unterschreibt man dafür, dass man einverstanden ist bundesweit eingesetzt zu werden.

Selbstverständlich kann man dann sich jederzeit woanders hin bewerben. Ob es mit der Versetzung klappt hängt von zwei Faktoren ab. Erstens muss am Wunschdienstort / der Wunschdienststelle eine Stelle frei sein und zweitens muss die alte Dienststelle der Versetzung zustimmen, was oft genug nicht geschieht, weil Du auf einer Stelle sitzt, wo eh Personalmangel herrscht, weil da kaum jemand hin will. Alternativ kann man natürlich auch einen Tauschpartner der gleichen Laufbahn suchen.

Beispiel: Einer aus Flensburg will nach Frankfurt und Du der vielleicht in Frankfurt sitzt, willst nach Frankfurt und Ihr beide gehört noch der selben Laufbahn an, dann geht der Wechsel in der Regel problemlos.

Im Bezug auf die von Dir eingeschlagenen Laufbahn möchte ich Dir noch sagen, dass Du später jederzeit bei entsprechend guter Beurteilung und bestandenen Auswahlverfahren die Möglichkeit hast vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst zu wechseln oder auch vom gehobenen Dienst in den höheren Dienst (auf den ich nicht weiter in Sachen Ausbildung eingegangen bin und dieses hier auch nicht tun will, weil es für die meisten nicht zutrift) wechseln kannst.

Ich hoffe das waren erst einmal genug Informationen, wenn Du noch mehr fragen hast, einfach fragen :-)

Schöne Grüße
TheGrow

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Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem Mindestalter von 19 Jahren kannst Du Dich an einem Kolleg einschreiben. In NRW heisst das Weiterbildungskolleg (nicht Berufskolleg !) und in Bayern Berufsoberschule. Ein Kolleg ist eine Ganztagsschule, welche in 3 Jahren zum Abitur führt. Da ein Kolleg keine gymnasiale Oberstufe ist, ist auch der Nachweis zur Berechtigung der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsnachweis etc.) nicht mehr nötig ! Diese Schulen werden bundesweit elternunabhängig mit BAFög gefördert.

Klar, Abi nachholen ist immer möglich - vielleicht bietet die Bundespolizei sogar Möglichkeiten? Ansonsten ggf. über Abendschule. Aber anstrengender wird es schon sein - Job UND Schule ist komplizierter als "nur" Schule. Gerade, wenn es ein Job mit Wechseldienst ist....

Klar ist das möglich. Nur ist das wenig sinnvoll bei dir, denn mit Abitur hast du bei der Polizei bessere Chancen (wenn nicht vielleicht sogar das Abitur schon Voraussetzung ist).

kodi1123  19.12.2013, 14:44
  • das Abi wird nur für den gehobenen Dienst benötigt
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Kannst du .. Abendschule heißt das Zauberwort