Kann ich als Miteigentümerin der neuen Freundin meines Ex Freundes Hausverbot erteilen?
Wir sind nicht verheiratet. Mein Ex-Freund und ich besitzen eine Haus mit zwei Wohnungen. Die untere Wohnung benutze ich als Praxis. Die obere Wohnung gehört meinem Ex. Er bringt seit ein paar Tagen irgendeine andere Frau mit. Ich dulde dies nicht und möchte ihr ein Hausverbot erteilen. Ist dies möglich, auch wenn mein Ex und ich nicht verheiratet sind?
7 Antworten
Ich denke nicht. Das Haus gemeinsam zu besitzen ist eine Sache, aber er wohnt da in der Wohnung und hat somit das Hausrecht dafür. Er kann Gäste und Besucher empfangen wie er will. Falls die Dame dauerhaft da einziehen sollte, dann müsste sie, bzw. dein Ex die erhöhten Nebenkosten mittragen. Das wäre dann zu regeln. Aber dein Ex kann zu Besuch in der Wohnung haben wen er will.
Wenn du da wohnen würdest, ja, dann hättest du auch das Hausrecht. Aber ich nehme an ihr seid nicht verheiratet? Es ist kein ehelicher Wohnraum? Selbst wenn du da wohnst, ihr habt getrennte Zimmer, oder? Das wäre wieder eine der unerfreulichen Grauzonen. Obwohl mir mal ein ganz Schlauer erzählen wollte das gäbe es nicht. Als Mann der Justiz sage ich gibt es aber doch. Du kannst natürlich Ärger machen. Aber mal ehrlich, wofür? Die Dame soll aus deinem Bereich bleiben und gut. Konzentrier dich lieber auf dein weiteres Leben statt ihm und seiner neuen Herzdame das Leben schwer zu machen. Was du fühlst kann ich gut verstehen. Setz gewisse Grenzen und gut. Alles andere ist nur Rosenkrieg um nichts.
Solang ihr beide Besitzer des Hauses seid, kannst du das.
Er kann sie aber genauso gut wieder reinlassen. ;-)
Ok gut danke, ich war mir irgendwie nicht sicher ob das funktioniert
Dir gefällt das nicht, aber in seine Wohnung darf er einladen, wen er möchte.
Nein. Das Haus gehört euch gemeinsam und in seine Wohnung darf er doch wohl einladen, wen er möchte.
Ja das ding ist, dass ich dort noch wohne, weil ich noch keine andere Wohnung gefunden habe und ein Zimmer nur für mich nutze
Nein, du kannst ihm nicht seine Besuche verbieten,nur weil Du eifersüchtig bist.
ok, aber wenn ich dort trotzdem noch wohnen würde, hätte ich dann auch das hausrecht oder nicht