Kann er behaupten, dass ich geschummelt habe?
Wir hatte einen vokabel-test. Bei dem natürlich kein Handy, Schummler usw erlaubt ist. Als ich fertig war habe ich meinen Test abgegeben. Danach habe ich mein Handy zur Hand genommen und der Lehrer sprach mich an. Meine erste Reaktion war, dass ich ja den Test schon abgegeben habe, doch er meinte, dass dies konsequenzen haben wird, weil ich das Handy während des Test genützt habe. Meine Frage ist nun, darf er mir deswegen eine schlechte Note geben, obwohl ich den Test schon vorher abgegeben habe??? Wie kann ich mich aus diesem Schlamassel herausreden? (Es handelt sich um einen naja wichtigen Test der über meine Note entscheiden könnte) hilfe?
4 Antworten
Danach habe ich mein Handy zur Hand genommen und der Lehrer sprach mich an.
Ein Handy hat im Unterricht nichts zu suchen. In der Ausbildung kannst Du Dir dafür die Papiere abholen. Also wundere Dich nicht das der Lehrer Dir eine sechs gibt. Ehrlich ihr Schüler lernt es nie, nicht jetzt auch nicht in zehn Jahre.
ja darf er bei der Abiprüfung bekommst auch dann ne 6 wenn dein Handy aus ist und du es nicht aus der Hosentasche genommen hast.
Bei der Abiprüfung muss man aber im Gegensatz zu einem Test sein Handy vorher abgeben
nein? ist selbst verantwortlich ob man es daheim oder in der Tasche lässt ( die darf man nicht mit an dem Platz nehmen)
er muss dich dabei erwischen wie du es beim Test benutzt ansonsten sind es nur vermutungen seinerseits. Du kanst also auch einen Spickzettel in der Hosentausche haben und ihn nach dem Test dem Lehrer zeigen ohne das er was machen kann. Der muss während des test sehen das du ih auch benutzt.
stimmt nicht gem.
§ 44 (4) VSO
§53 (3) RSO
§57 (1) GSO
ist auch das bereithalten bereits ein Unterschleif und kann mit Note 6 bewertet werden.
Nein kann er nicht da du ja nach der Abgabe des Testes keine Möglichkeit mehr hattest zu schummeln
Konsequenzen können dir höchstens wegen Verletzung des Handyverbots drohen wenn es das bei euch gibt
Die Handynutzung im Unterricht ist ein Verstoß gegen die Schulordnung, der mit dem Einkassieren des Handys oder anderen Strafmaßnahmenen geahndet wird. Betrug während eines Tests/Klausur ist eine andere Sache, das muss unterschieden werden. Eine nicht der Leistung gerechte Note kann keine Strafmaßnahme für einen Schulordnungsverstoß sein, das ist nur bei Betrug zulässig (da dann ja keine Leistung erbracht wurde).
Der Lehrer hätte das Gerät einfach einkassieren sollen und dann -falls das nicht der erste Verstoß war- z.B. die Eltern informieren sollen o.Ä.