Kann eine Straßenreinigung mit Gebläse möglicherweise als eine Beschädigung der dort parkenden Fahrzeuge aufgefaßt werden?
Bei der obigen Straßenreinigung mit sehr lautem Gebläse wurde der Dreck etwa 10 m weit in die Luft geblasen. Mein Fahrzeug war mit Dreck zugedeckt. Der Dreck enthielt auch Steine, die Mikrokratzer verursachen. Ich halte diese Art der Straßenreinigung nicht für zeitgemäß. Hat jemand schon diesbezügliche Erfahrungen bei einer entsprechenden Auseinandersetzung mit der zuständigen Gemeinde. Vielleicht gibt es schon einen Musterprozess, auf den verwiesen werden könnte.
3 Antworten
"auto beschädigt laubbläser" eines der ersten Ergebnisse: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/verkehrsunfall-abwicklung/lackschaeden-durch-maeharbeiten
notting
Beschwere Dich einfach beim den Auftrag ausführenden Unternehmen bzw. bei der Stadt.
Ideal wäre es, wenn Du Deine Behauptungen beweisen könntest.
Nicht selber versuchen, Anwalt zu spielen.
Das funktioniert in den allermeisten Fällen nicht.
Das habe ich auch nicht vor, aber der Hinweis auf eine schon getroffene Entscheidung könnte dennoch hilfreich sein.
Das kann nur ein privater Anwohner (meist gelangweilte Rentner) gemacht haben & keine Firma, die Mülltonnen leert und Straßenreinigung mit dafür speziellen rotierenden Kehrbesen-KFZ dem Bordstein die Kanten schruppt. Da läuft Keiner mit umgehängtem Gebläse rum !!! Also Nonsens oder Fake ! Auf jeden Fall waren es nicht "Männer in Orange" ! Oder suchst Du hier nach einem naiven Dummen, der Dir Deine Rostlaube wegen angeblich gesichteten (aber schon immer vorhandenen) Mikrokratzern neu lackieren soll & bezahlen muss ? Good Luck ;-)
Es waren offenschtlich Beauftragte der Gemeinde. Mindestens zwei Personen mit gleichen Geräten und gleicher Montur habe ich gesehen. Und es war nicht nur mein drei Jahre altes Fahrzeug entsprechend verdreckt.
In unserer Straße mit viel Bäumen am Wegesrand gibt es jährlich 2x eine Rückschnittaktion von der Gemeinde. Das wird rechtzeitig (durch Verkehrsschilder) angekündigt & in diesen 2 Tagen ist da das Parken von Fahrzeugen von 8.00 Uhr -14.00 Uhr verboten. Also eine autofreie Straße ! Und die Nachhut besitzt dann "Laubsauger" & keine Gebläse die das Laub & Kieselchen dann verteilt !!!
Auch die Nachbargemeinde (die Stadt München) hat eine andere Methode als meine Gemeinde. Deshalb vermute ich, dass mein Ansinnen nicht ganz verkehrt ist.
Wen willst Du also nun verklagen ?! Als David den Goliath mit Steinchenkratzern erledigen ?!.
Ich kann doch mal mit den Leuten von der Gemeindeverwaltung reden. Ich bin nicht der einzige dem das mißfällt.
Warum habt ihr das nicht gleich nach den 1. gesichteten Micro-Lackschäden gemacht ? Es gibt eine "Beschwerdefrist", die ihr versäumt habt & es existieren auch keine privaten Video-Beweise dieser Gebläseaktion von euch ! Also verlierst Du vor jedem Richter.
Das habe ich vor, aber mir würden schon getroffene Entscheidungen hilfreich sein.