Kann die Polizei meine Geschwindigkeit schätzen?
Hallo ich wurde heute von der Polizei angehalten weil sie meinen ich sei zu schnell gefahren, allerdings ohne jegliche Beweise wie Messgerät etc. lediglich die Aussage vom Polizisten das es ihm zu schnell war er nicht genau weiß wie schnell ich war und er das schätzen müsse ist das zulässig?
Wo? D / CH / A
Deutschland
Wie wurde deiner Meinung nach diese Aussage untermauert? Durch Nachfahren vielleicht? Oder wie?
Nein der Polizist stand im Gehweg und hat mich beobachtet und hat über Funk den Kollegen ca 200 m vor mir die Anweisung gegeben mich anzuhalten
Tja dann hatte der andere Beamte einen Laser 🤷🏻♀️ und mal ehrlich, warst du zu schnell?
nein hatte er nicht, sonst würde er nicht sagen das er meine Geschwindigkeit schätzen muss
8 Antworten
Auch Zeugenaussagen (z. B. der Polizeibeamten) sind Beweise. Grundsätzlich sind Schätzungen der tatsächlichen Geschwindigkeit durch Polizeibeamte zulässig und gerichtsverwertbar - an die Darlegung sind jedoch besonders hohe Anforderungen zu stellen (OLG Hamm, Beschluss vom 02.10.1973 - 5 Ss OWi 856173; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.1988 - 2 Ss (OWi) 262/87; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 Ss 25/08).
Wenn dir eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, solltest du in der Sache m. E. einen Rechtsanwalt beauftragen.
Ja, aber eine Schätzung ist kein Beweis...
Wenn es nicht viel zu schnell war ist eine Schätzung nichts wert. Da zählen nur Fakten. Also Beweise. Und Schätzungen sind nichts handfestes.
Für einen Tatvorwurf und Bussgeld reicht das nicht, aber um dir mal klar zu machen, dass du dich an die Regeln zu halten hast, ist die Kontrolle alle Male gut!