Kann der Lehrer einen Gegenstand dem Schüler wegnehmen ohne Einverständnis der Eltern?

5 Antworten

Ja, deswegen sollte man die Gegenstände als Schüler auch niemals rausgeben. Klar machen, dass du den Gegenstand nicht selbst aktiv herausgeben wirst und auf die weitere Antwort des Lehrers warten. Wenn deine Eltern auf deiner Seite stehen, gute Chancen zum Durchsetzen.

Schachpapa  13.08.2023, 12:15

Wenn man die Situation gerne eskalieren will, sollte man genau so verfahren.

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silazio  13.08.2023, 12:19
@Schachpapa

Eine Eskalation bringt manchmal Wunder. Lehrer haben genug zu arbeiten. Wenn man zumindest gut in der Schule ist, kommt man damit nach meiner Erfahrung als Schüler (ist schon etwas her) ohne Probleme durch. Die beste Möglichkeit, um pädagogische Maßnahmen zu entkräften, ist Gleichgültigkeit. Damit kann man entweder ein Fass für nichts öffnen, damit Lehrer und Schule lächerlich machen (die Medien werden es lieben!) oder den Schüler gewähren lassen, solange er gut dabei ist.

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silazio  13.08.2023, 12:24
@Schachpapa

Bedeutung wird schließlich ausgehandelt. Wenn ein Part des Aushandlungsprozesses einer Maßnahme keine Bedeutung zumisst und sich der Autorität nicht beugt, kann die Autorität nur noch ihre Autorität ausnutzen und sich als Tyrann darbieten. In meiner Schulzeit habe ich den halben Strafenkatalog der Schule abgeschafft.

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Das kommt immer darauf an. Der Lehrer muss sicher stellen, dass sein Unterricht unterbrechungsfrei durchgeführt werden kann.

Wenn da ein mitgebrachter Gegenstand stört, kann er diesen oder den Schüler selbst aus dem Unterricht ausschließen. Wenn du als Schüler ausgeschlossen wirst, hat das ganz andere Folgen, wie Direktor Eltern Gespräch und co.

Einbehalten darf der Lehrer das eigentlich nicht, nach Beendigung der Schulstunde. Aber das kann in der Hausordnung separat glaube ich geregelt werden, dass die Eltern das dann abholen müssen.

Zu 100% bin ich mir da aber nicht sicher.

Er kann Gegenstände temporär einkassieren. Und im Zweifel von den Eltern abholen lassen

Zumindest kann er z.B. Handys zeitlich befristet - i.d.R. bis zum Ende eines Schultages einziehen. Sicherheitsgefährdende Gegenstände sicherlich "deutlich" länger, soweit diese nicht sogar strafrechtlich bewehrt sind.

Ja, wenn der Gegenstand zur Störung des Unterrichts oder der Sicherheit beiträgt und aus disziplinarischen Gründen.

Er darf aber, außer bei gefährlichen Gegenständen, die Sache nicht über den Schultag hinaus behalten.