Kann bei Beantragung der vollen Erwerbsminderungrente der Anspruch auf bestehender teilweise EMR verloren gehen?
Es besteht unbefristeter Anspruch auf die teilweise EMR und die volle EMR soll beantragt werden.
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willst also gerne doppelt kassieren ?
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Bitte Fragestellung beachten...
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oder besser fragen ?
der antrag dürfte frei sein - wird dem statt gegeben entfällt logisch da das teilweise !
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Vielleicht besser so formuliert:
Kann bei Beantragung und Ablehnung der vollen EMR evtl. der unbefristete Anspruch auf teilweise EMR gestrichen werden?
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Wie hoch ist denn dein Restleistungsvermögen, also wieviel Stdn. täglicher Arbeit sind bei dir bisher noch möglich laut Gutachten?
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3-6 Stunden
3 Antworten
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Ja, das kann möglich sein.
Zur Entscheidung ob weiterhin eine teilweise od volle EM vorliegt, werden alle ärztl. Unterlagen miteinbezogen.
Und ggf eine ärztl. Begutachtung durchgeführt.
Hier kann auch entschieden werden, dass die teilweise EM nicht mehr vorliegt
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Nein. Nur der ärztl Dienst der RV entscheidet hier. Auch mit dem Risiko des Entuges der tEM
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Das ist klar, aber ich möchte das Risiko des Entzuges so gering wie möglich halten. Gibt es eine Möglichkeit mich auf meine Einschränkungen hin vorab untersuchen zu lassen, so das ich besser abschätzen kann das sich das Risiko die teilweiser EMR zu verlieren bei Beantragung der vollen EMR gering hält?
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Auch hier gibt es ein nein. Bei einem neuen Antrag wird der Gesamtzustand beurteilt. Vorab macht die RV nichts
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Idie Fragestellung geht in Richtung Vorabuntersuchung ausserhalb der RV. Ich habe das Gutachten das zur teilweisen EMR vorliegen. Kann ein Arzt ausserhalb der RV nun beurteilen ob sich mein Zustand verschlechtert oder verbessert hat?
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Nein. Du müsstest dazu einen Arzt finden, der in Arbeits-und Sozialmedizin geschult ist. Das sind nicht mal die Ärzte in der Agentur für Arbeit. Ein "normaler" Mediziner kann dir hier nicht helfen
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Ja klar - wenn durch ärztliche Gutachten festgestellt wird, dass du noch ein Restleistungsvermögen von mind. 6 Stdn. täglicher Arbeit - egal in welcher Tätigkeit - ausüben kannst!
Bei bisher zwischen 3 Stdn. und unter 6 Stdn. täglicher Arbeit erhälst du die halbe EM-Rente!?
Bei einem Restleistungsvermögen von unter 3 Stdn. täglicher Arbeit erhälst du die volle EM-Rente.
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Du kannst nur die teilweise oder die volle EMR bekommen. Stellst du einen Antrag auf die volle, dann verfällt der Anspruch auf die teilweise.
Gibt es eine Möglichkeit sich vorher woanders untersuchen zu lassen ob die Vorrausetzungen der teilweise EMR noch vorliegen? Um das Risiko des Verlustes der teilweisen EMR zu verringern?