Kan. die Kripo wegen ebay angebot von Fentanyl pflaster hausdurchsuchung machen?

10 Antworten

Würde ich nicht machen. Auch auf ebay Kleinanzeigen werden rechtsgültige Kaufverträge geschlossen.

Du meinst wohl mit dieser Aktion Du an Deinem geplanten Pflegegrad zu arbeiten. Das ist der Weg zur geschlossenen Abteilung, sei es Knast oder Psychiatrie.

Du musst mindestens den Einsatz bezahlen, und das wird teuer. 😉

P.S. Und vielleicht "vereppeln" sie dich ja zurück - und jubeln dir die Pflaster unter.

Denk noch mal darüber nach, bro...

Für einen Durchsuchungsbeschluss braucht es den Verdacht einer Straftat (den gibst Du mit der Anzeige), einen Tatverdächtigen (der bist Du) und eine Vermutung was genau gefunden werden soll (verschreibungspflichtige Medikamente).

Zack, gibt es einen Beschluss vom Amtsgericht, nachzulesen im 102 ff StPO.

dann muss die Kripo erstmals beweisen das ich verkauft habe

Nö.

Um Dir das mal soweit zu erklären.

Eine Durchsuchung macht man warum?

Um Beweise ZU FINDEN.

Das bedeutet, wenn man Beweise erst finden muss, hat man noch keine.

Hätte man welche, müsste man sie ja nicht erst finden.

Also - es reicht ein Verdacht.

Um das aus dem Gesetz heraus genau zu benennen, Tatsachen, die den Verdacht begründen.

Die Tatsache ist die Verkaufsanzeige von Dir. Das reicht aus, um Dich und Deine Bude zu durchsuchen.

ich will die vereppeln hahah

Wer zuletzt lacht.... denn man wird Dir die Bude auseinandernehmen und alles mitnehmen, was nur irgendwie nach Datenträger aussieht. Du siehst Das Zeugs dann in etwa einem Jahr erst wieder, so lange geht das dann.

wo kein beweis da kein richter stimmts ???

Du weißt echt nicht viel, oder?

BTM Gesetz §29 1 und Zusatz Punkt (6) ganz unten:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.

Das bedeutet, wenn Du vortäuschst, Drogen zu verhökern wirst Du ganz genau so bestraft, als wenn Du echte Drogen verhökert hättest.

Man verknackt Dich also genau so, als ob es echt wäre.

die müssen mich doch erst bei übergabe ertapen

Nein.

oder können die wegen btm verdacht gleich eine hausdurchsuchung machen ???

Ja.

Die Anzeige ist bereits Beweis genug für das Vortäuschen einer Straftat (§145d StGB).

Und eine Hausdurchsuchung zur Sicherung von Beweisen ist da verhältnismäßig und naheliegend.