Käufer will Geld zurückbuchen - was tun?
Hallo an alle, ich habe über Kleinanzeigen etwas verkauft und als normalen Brief versendet, da der Käufer keinen versicherten Versand gewünscht hat. Der Brief ist angeblich nicht angekommen (ich sehe in der "Verfolgung" des Basisbriefs nur "Status offen", hatte online frankiert und da kann man sowas wohl sehen) und jetzt habe ich einen Brief von der Bank bekommen, dass der Käufer das Geld zurückbuchen möchte. Es sind zwar nur knappe 27€, aber ich habe damit auch Ware verloren und sehe nicht ein, auch noch das Geld zu verlieren - zumal beim Versand bei Privatverkäufen ja das Risiko beim Käufer liegt. Soll ich der Rückbuchung zustimmen oder einfach nein sagen? Weiß jemand, ob er dann rechtliche Schritte einleiten kann bzw damit erfolgreich wäre? Danke im Voraus!
Habt ihr Euch VORHER auf den Versand geeinigt, oder hast du einfach per Brief versendet?
Er hat selber gesagt, ich zitiere: "Hey, also mir wär ganz lieb 1,60€ Versand und Überweisung"
2 Antworten
und jetzt habe ich einen Brief von der Bank bekommen, dass der Käufer das Geld zurückbuchen möchte.
Eine Überweisung kann man NICHT zurück buchen. Der Kunde kann sich zwar an seine Bank wenden, die schreiben Deine Bank an und Deine Bank fragt ob du den Betrag zurücküberweisen möchtest. Wenn Du "nein" sagst dann ist es nein. Das ganze ist mehr eine Anfrage - wenn man z.b. was falsch überwiesen hat oder so.
Die einzige Möglichkeit wäre dass dich der Käufer zivilrechtlich auf Rückzahlung verklagt. Das wird er aber nicht machen da die Gerichtskosten die er vorstecken müsste ein vielfaches des Betrages sind um den es geht.
Und selbst wenn es soweit käme: Der Richter kennt die Rechtslage bei Privatverkäufen ganz genau
Vielen Dank für die Antwort. Es hat sich herausgestellt, dass Kleinanzeigen wohl das ganze eingeleitet hat (was mir komisch vorkommt, aber ich glaube ihm mal). Der Käufer haf sich gemeldet und meinte solange wir in Kommunikation bleiben, sei alles in Ordnung und es gäbe Schlimmeres. Er wartet jetzt darauf, was beim Nachforschungsantrag bei der Post rauskommt. Ich lasse die Frage aber mal für andere drin. Danke an alle!
Da der Käufer ausdrücklich verlangt hat, dass es unversichert gesendet wird ist er diese zusätzlichen Risiken
- es nicht nachverfolgen zu können
- bei Verlust nichts machen zu können
- keine Versicherung zu haben
selber eingegangen.
Der Schaden geht auf ihn, Du musst da gar nichts zurück überweisen.
Das heißt, wenn er mich theoretisch anzeigen würde, würde die Polizei nichts machen, weil das Risiko bei ihm lag, richtig?Kurzfassung:
Ja
Langfassung:Wenn man etwas per Versand kauft, dann liegt das Risiko des Versandes sowieso immer beim Käufer. Der Verkäufer hat seinen Teil erfüllt, sobald er die Ware an die vom Käufer angegebene Adresse abgesendet (bei der Post abgegeben) hat.
Darum sollte man als Käufer auch immer auf einen versicherten Versand bestehen der eine Statusverfolgung bietet. Wenn dann etwas beim Versand schief geht, dann kann man den Versand nämlich zum Einen belegen (der Post gegenüber) und zum Anderen ist es dann versichert und die Post muss bei Verlust der Sendung den Preis ersetzen (bis zum angegebenen Maximalwert der Versicherung).
Das bei der Post zu beantragen, da einen Nachforschungsauftrag zu stellen etc. liegt dann aber wieder beim Absender, da der der Vertragspartner der Post ist, da er schliesslich das Paket frankiert und versendet hat, da muss der also im Zweifel mithelfen.
Wenn jetzt wie in Deinem Fall…
… der Käufer von sich aus wollte, dass die Ware unversichert und ohne Statusverfolgung versendet wird, dann nimmt er dieses zusätzliche Risiko in kauf, dass es bei einem Verlust keine Versicherung gibt und er nicht entschädigt wird.
Das Geld dann vom Verkäufer zurück zu fordern ist unsinnig, da der Verkäufer (Du) nichts dafür kann und der Käufer von sich aus freiwillig das Risiko eingegangen ist. Das Geld steht Dir zu und er hat halt Pech, dass der Brief mit der Ware verschwunden ist.
Nebenbei: Da keine Statusverfolgung existiert kann ja jeder behaupten, dass da "nie etwas angekommen sei".
Ja, ich hatte auch recherchiert und da stand auch immer, dass ich eigentlich im Recht bin. Es tut aber gut, nochmal Zustimmung zu erhalten. Danke!
Das heißt, wenn er mich theoretisch anzeigen würde, würde die Polizei nichts machen, weil das Risiko bei ihm lag, richtig? Er hat ja wie gesagt selber den Versand als Brief gewünscht. Ich verstehe diese Leute einfach nicht...