Käufer will Geld zurück?

1 Antwort

Du musst auch keine Rücknahme ausschließen, weil es dieses Recht im Privatverkauf nicht gibt. Du solltest aber (bei funktionierender Ware) unbedingt auf den Ausschluss der Gewährleistung hinweisen, und dafür unbedingt eine rechtlich sichere Formulierung verwenden.

Muster gibts genug im Netz.

Im aktuellen Fall würde ich gar nichts tun.