Käufer möchte Kauf bei eBay abbrechen?

6 Antworten

Ich würde den Kauf nicht abbrechen, sondern einen unbezahlten Artikel melden:

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück.

Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Es ist einfacher und problemloser, dem Abbruch zuzustimmen.

Es kann immer mal passieren, dass aus Versehen falsch geklickt wird oder es gibt auch andere Gründe, um Abbruch zu bitten.

Ich persönlich finde, dass eine Woche noch gerade so an der Grenze ist zum Tolerieren.

Wenn Dein Artikel "gut" ist, kannst Du ihn halt eine Woche später loswerden.

Spar Dir die Scherereien und stimm zu.

Ich würde auch - aus denselben Gründen, wie Du schon anführst - dem Kaufabbruch zustimmen.

Wenn der Spaßbieter gekauft hat, kauft auch ein anderer; setz den Typen aber auf Deine Sperrliste.

Es akzeptieren, alles andere wird, wie du ja schon selbst vermutet hast, viel zu viel Aufwand und wird in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen.

Zudem ist ja noch kein Verkauf zustande gekommen und soweit ich das weiß, kann man da dann noch vom Vertrag zurücktreten. Inwieweit das auf Verkäufe über Ebay zutrifft, ist mir allerdings nicht bekannt.

warg72  04.11.2019, 16:27

Natürlich ist ein bindender Vertrag zustande gekommen.

Bei der Anerkennung der AGB auch nur ein Häkchen gesetzt, merkt man.

Die Sache mit Aufwand stimmt aber.

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Bikfut50  04.11.2019, 16:33
@warg72

Vertrag ja, aber ich schrieb ja auch bewußt "Verkauf", der wurde ja noch nicht abgewickelt. Und müßte das Rücktrittsrecht nicht auch für Ebay gelten?

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Margita1881  04.11.2019, 16:32

Zudem ist ja noch kein Verkauf zustande gekommen

Natürlich ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen

und soweit ich das weiß....

Milde ausgedrückt: Du weißt gar nichts !!

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Bikfut50  04.11.2019, 16:36
@Margita1881

Danke für diese überbordende "Freundlichkeit" deinerseits, deine Höflichkeit spricht für sich selbst. 🤬🤮 Ich habe ja einen eventuellen Irrtum meinerseits gleich eingestanden, kein Grund gleich so zickig zu werden.

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Margita1881  04.11.2019, 16:45
@Bikfut50

Verstehe, ich hätte d.M.n. Deine Antawort ist richtig, schreiben sollen, nur würde das den FS in die falsche Richtung führen.

Ich lese nichts unhöfliches; die Wahrheit zu lesen, ist halt ärgerlich und tut weh.

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Bikfut50  04.11.2019, 16:59
@Margita1881

Um das mal klar zu stellen: Es geht mir hier nicht darum, das man mir zwingend Recht gibt. Ich kann mich durchaus auch einmal irren, deshalb auch die von mir gewählte Formulierung.

Ich lasse mir nur nicht gerne Dummheit unterstellen, man kann jemanden auch durchaus auf einen Fehler hinweisen und dabei freundliche Formulierungen verwenden.

Leider ist das inzwischen allerdings eine verloren gegange Kunst, besonders im Inet. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein.

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haikoko  04.11.2019, 17:30
@Bikfut50
Zudem ist ja noch kein Verkauf zustande gekommen und soweit ich das weiß, kann man da dann noch vom Vertrag zurücktreten. Inwieweit das auf Verkäufe über Ebay zutrifft, ist mir allerdings nicht bekannt.

Doch, es ist ein bindender Kaufvertrag gem. BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen worden. Es fehlt die Zahlung durch den Käufer.

Und nein, von Kaufverträgen zurcktreten kann man nur beim Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer im Internet. Bei Privatverkäufern gibt es kein Rücktrittsrecht.

Das ist unabhängig von ebay. Denn ebay bietet nur eine Verkaufsplattform für den Handel zwischen Käufer und Verkäufer.

Können wir uns darauf einigen, dass Du "heute mit dem falschen Bein aufgestanden" bist? Es hat Dir keiner Dummheit unterstellt oder ist Dir böse gekommen. Allerdings wurdest Du korrigiert.

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Kauf abbrechen, Artikel wieder verkaufen, alles andere führt zu nichts.