Käufer meldet sich nach 2 Tagen das das Gerät angeblich Kaputt ist?
Hi habe ein iphone 7 verkauft was noch bis zum Zeitpunkt an dem ich es hatte Tadellos funktionierte ich hab es an jemanden verkauft und ich hab es ihm per Paket verschickt jetzt 2 Tage später nachdem er das Handy hat meldet er sich das es wohl nicht mehr lädt aber als es bei mir wahr lief es noch ohne Probleme bin ich dazu verpflichtet es zu zurückzunehmen oder es reparieren zulassen es war ein Privat verkauf er hat mir auf PayPal über Freunde und Familie das Geld
gesendet und ich habe ihn dafür das funktionsfähige Gerät gesendet
es war ein Privatverkauf er hat mir über Freunde und Familie das Geld über PayPal gesendet und ich hab ihm das iPhone gesendet
5 Antworten
Und was steht in Deinem / Euren Kaufvertrag?
In etwa folgendes ??
Mängelhaftung
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers/der Verkäuferin sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
☐Mängel sind dem Verkäufer/der Verkäuferin nicht bekannt.
☐Weitere Mängel, als die nachfolgend erwähnten, sind dem Verkäufer/der Verkäuferinnichtbekannt.
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Wenn ja, wärest Du raus, ansonsten haftest Du.
Gerade dann solltest und kannst Du die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausschließen. Wenn Du dies nicht getan hast, haftest Du die vollen 24 Monate.
Dabei ist allerdings der Käufer ab dem ersten Tag in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übernahme bestand.
Wenn man die Spielregeln des Privatverkaufs nichts kennt / beherrscht sollte man besser nicht verkaufen.
Kennst Du denn wenigstens die IMEI-Nummer um im Falle X feststellen zu können, dass es sich auch wirklich um Dein ursprüngliches Gerät handelt, welches Dir zurückgesandt wird?
es war ein Privat verkauf
Na und? Trotzdem musst Du die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausschliessen.
bin ich dazu verpflichtet es zu zurückzunehmen oder es reparieren zulassen
Das kommt allein auf den Inhalt des Vertrages an, den Ihr miteinander abgeschlossen habt.
Was viele nicht wissen. Bei einem "Privatverkauf" IST die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern die Parteien KÖNNEN die Haftung (Gewährleistung) ausschließen, was eben der kommerzielle Händler nicht kann.
Leider gibt es noch viel zu viele, die denken, wenn man privat verkauft haftet man "eh nicht". Das ist leider falsch.
Da es sich um einen "Versendungskauf" (du hast das Telefon auf Verlangen des Käufers "versendet") handelt, ist für das Funktionieren des Gerätes nicht das Eintreffen desselben beim Käufer entscheidend, sondern bei der Aufgabe zum Versand ("Wegschicken") massgeblich. Kannst du nachweisen (z.B. durch einen Freund), dass das Handy noch funktioniert hat, als du es weggeschickt hast, kann der Käufer keine Gewährleistung geltend machen.
§§ 433, 434, 447 BGB
Da du - wie du selbst angibst - die "Gewaehrleistung" nicht ausgeschlossen hast, haftest du 24 Monate fuer alle Maengel, die bei der Uebergabe an den Kaeufer bereits vorhanden oder zumindest im Ansatz vorhanden waren. Dies betrifft auch Maengel, die dir gar nicht bekannt waren.
Allerdings kannst du vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass der Mangel tatsaechlich bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe zumindest im Ansatz vorhanden war und nicht erst spaeter aufgetreten ist. Wenn das Geraet aber gleich beim ersten Ladeversuch nicht geladen hat und der Keufer dafuer moeglicherweise sogar Zeugen hat, koennte ihm der Beweis durchaus gelingen.
Nein. Technisches Problem kann immer vorkommen. Ein (Seriöser) Auto Verkäufer meinte zu mir: Ich hab ein ganz neuen AMG verkauft. Der Käufer kam nach 2 Wochen wieder und meinte warum sein Display nicht mehr funktioniert. Sowas kann vorkommen. Darf nicht aber kann.
Also ich bin nicht dazu verpflichtet es zurückzunehmen oder es zu reparieren ?
Also ich bin nicht dazu verpflichtet es zurückzunehmen oder es zu reparieren ?
Noch einmal: Das kommt allein auf den Wortlaut des Kaufvertrages und/oder den Wortlaut der Artikelbeschreibung an.
Es gab keinen ich hab es auf Facebook in einer Gruppe Privatverkauft er hat mit das Geld per PayPal über freund und Familie gesendet und ich hab ihm das Gerät gesendet.
Es gab keinen
Dann bist Du selbst Schuld. Nimm das Gerät zurück und erstatte ihm das Geld oder bessere nach.
Sowas gab es nicht es war ein Privat verkauf