"Es fehlt noch die Lohnbescheinigung. Für März habe ich sie noch nicht bekommen, weil wir von 01.08.2019 bis 27.09.2020 Kurzarbeitergeld beziehen.

Aus diesem Grund habe ich keine Lohnbescheinigung für den Juni beigefügt. Für den Monat Mai werde ich die Lohnbescheinigung erst am 17.06.2019 (???) bekommen. "

Ich verstehe den Inhalt dieses Schreiben nicht in diesem Ausschnitt, vor allem, weil die Daten mir willkürlich gesetzt scheinen. Warum bekommst du für MAI die Lohnbescheinigung an einem Datum der Vergangenheit? Usw. ...

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Es gibt keinen sozialen IQ ... es gibt nur "kluge" Leute (Linke) die meinen sie hätten mit ihrem Gefasel das Recht gepachtet, von der Arbeit anderen zumindest (mit-) zu leben.

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Man sollte den bisherigen Isolationskurs beibehalten

Sowas kann nur die heutige "junge Generation" von sich geben! Die Älteren haben keine Solidarität mit den Jüngeren gezeigt? Wieso bist du dann nicht verhungert in dieser schlimmen Zeit?

Diese Generationen haben dich jahrelang finanziert über Steuern und sonstiges ... Wer meinst du finanzierte denn das böse Bafög? Das dir natürlich nicht langt, weil man ggf. für einen Kneipenbesuch noch nebenbei arbeiten hätte müssen?

Wer denkst denn hat für das Gesundheitssystem gearbeitet und hat es finanziert, Du???

Ich kriege immer so einen Hals, wenn sich jemand erdreistet über Ältere herzuziehen und selbst sich aus jeglicher Verantwortung stiehlt, nur weil er die einfach populistisch links daherredet und dann keinen Widerspruch erfährt ...

Aber Hauptsache das Thema "Umwelt" anführen - ja, aber im Wald liegt Müll en masse - aber dazu sind sich diese demonstrierenden Kinder zu fein, sich da in der Freizeit drum zu kümmern ...

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Also, was bei mir wirklich geholfen hat beim Lernen war das pflanzliche Mittel "Tebonin forte". Dies ist zwar erstens teuer und zweitens auch eigentlich für ältere Menschen gedacht, die immer vergesslicher werden, aber der Inhaltsstoff aus dem Ginko-Baum ist sehr gut.

Ich habe es bei Vokabel Lernen immer sehr gemerkt, wenn ich ein paar Tage das schon genommen hatte, dann gingen die Vokabeln rein wie nichts, ansonsten war es mühsam, sich das zu merken ...

https://www.eurapon.de/tebonin-forte-40-mg-filmtabletten-07368358?epid=gsh&extProvId=5&extPu=eurapon-gaw&extLi=9703096760&extCr=99160010373-427305245941&extSi=&extTg=&keyword=&extAP=&extMT=&gclid=EAIaIQobChMI7_3qtu356AIVle7tCh3Eswg3EAkYAyABEgJKqfD_BwE

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Irgendwas stimmt bei deiner Frage nicht, denn in dem Zitat wird 315c angesprochen, nicht 315b ...

Woher nimmst du das Tatbestandsmerkmal "pervertieren"?

Ich kenne das juristische Problem, dass man ein Fahrzeug als Waffe benutzt, aber das hat dann nichts mehr mit 315 ff. zu tun ..., sondern lässt diese dann ausscheiden ...

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Facility Manager = Hausmeister

Wenn er dann als solcher noch andere "Hilfs-Hausmeister" unter sich hat, ist er wohl auch Objektleiter, wobei man auch einen einfachen Hausmeister wohl so nennen kann ...

Objektleiter ist aber NICHT die Objektverwaltung, welche die Eigentümer des Objektes gewählt haben zur Verwaltung der Immobilie. Diese Verwaltung schließt dann aber der Hausmeistervertrag.

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na ja, man sollte es halt gerade in dieser Situation nicht darauf ankommen lassen. Warum hat man mit Systemverweigeren eigentlich immer Mitleid, die gerade in diesem System nicht mitspielen wollen, aber von ebendiesem Geld kassieren möchten? Es ist doch wirklich nicht zu viel verlangt, ab und zu auf "Einladungen" des Arbeitsamtes zu reagieren, zu verschieben oder hinzugehen.

Aber selbst so sind diese Leute geschützt, da man ja jetzt ungestraft seine Miete nicht zahlen muss und kann deshalb derzeit nicht gekündigt werden. Dies gilt natürlich auch für die Harz4 Bezieher ...

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Es gibt nicht mehr klügere Menschen, es kommen sich nur die meisten klüger vor. Das liegt unter anderem daran, dass man einiges einfach mit einem Blick in Google "wissen" kann - allerdings ist das immer nur ein "Halb-Wissen", welches niemals zu einem wirklichen Wissen anwächst, weil man die teilweise schweren Zusammenhänge gar nicht sieht.

Das "Volk" war früher intelligenter, was grundlegende Dinge betraf. Heute diskutiert zwar jeder überall mit, hat auch angezogenermassen überall seine Meinung, aber meist ist das Wissen in den ganz banalen Dingen auf einem sehr niedrigen Niveau.

Früher hatte man auch viel Allgemeinwissen aus Liedern, Sprüchen etc. Das war zwar nicht die "hohe Bildung", aber: Man konnte sich auch mit wenig Bildung überall durchbringen ...

z.B. an welchem Fluß liegt Kalkutta???

und an welchem Fluß liegt Parin ???

Keine Ahnung? Nun früher wußte man das ...

https://www.youtube.com/watch?v=hO7EqVfkwpI

Verstanden, was ich meinte

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Jura zu studieren würde ich nicht empfehlen, denn ich habe selbst Jura studiert.

Das erste Staatsexamen nicht zu bestehen ist eher möglich, durch das zweite Staatsexamen fällt kaum jemand mehr. Allerdings kann man mit dem 1. Staatsexamen auch fast nichts anfagen, vielleicht sowas wie einen Sacharbeiter bei der Versicherung ...

Das Schlechteste an dem Studium sind die Berusaussichten. daran kann man auch mit viel Idealismus nicht viel machen (außer man hat einen Vater mit gutgehender eingeführter Kanzlei). Eine eigene Kanzlei rentabel aufzubauen ist bei dieser Konkurrenz genauso wahrscheinlich wie bei DSDS Superstar zu werden. Wird man als angestellter Anwalt tätig, wird man meist nur ausgenützt.

Viel anderes kann man mit dem Jura Studium nicht machen, außer man ist einer der Besten, dann stehen auch die Jobs als Richter und Staatsanwalt. Aber das ist noch unwahrscheinlicher als DSDS :-)

Mein Vorschlag: Manch mal ein Praktikum in einer Kanzlei, frag dort, wie es denen geht und nimm dabei nicht unbedingt den Platzhirsch in der Stadt, sondern eine einfache Kanzlei ... dann kannst Du entscheiden, ob du so "enden" willst :-)

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Naja, Strafbarkeit der Kellnerin ist nicht gegeben, soweit schon der gesunde Menschenverstand. Da dieser mit der Juristerei nur fern verwandt ist, muss man eine mögliche Strafbarkeit unter alles Gesichtspunkten prüfen:

Eigene Tat: kein Vorsatz

Beihilfe: kein Beihilfevorsatz

Mittäterschaft: kein gemeinsamer Tatplan

Durch Unterlassen: Garantenstellung? Muss Kellnerin vor Austragen auf Gift probieren?

TATBESTANDSIRRTUM bei der Kellnerin kaum, da sie sich ja kein anderes Tatbestandsmerkmal vorstellt, da sie ja keines ahnt ... für die Köchin wäre es ein "Error in Persona (vel in objecto)"

Ich denke daher, dass sich die Prüfung um die verschiedenen Ansichten zur Garantenstellung (Tun durch Unterlassen) bzw. fahrlässiger Tötung (Fahrlössigkeitsbegriffe) orientiert, welche aber letztlich niemals zur Strafbarkeit führen

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Jede Partei hat ein Pareiprogramm, google die mal. Und fast jede Partei wird was über Sport in diesen Programmen stehen haben. CDU, CSU, SPD, Grüne, AfD, Die LINKE, Freie Wähler ... vielleicht gibts nochceinen Nieschenpartei, die sich so wie "Sportpartei" nennt ... dann kannst diese Ürogramme vergleichen ...

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Wie viele Vorbesitzer das Auto gehabt hat, erkennst du an der Zulassungsbescheinigung (Teil II) [Fahrzeugbrief]:

Unter dem Buchstaben (ganz oben wo steht: "Diese Bescheinigung nicht im Fahrzeug aufbewahren"):

  • A erkennst du links das ehemalige Kennzeichen, rechts das aktuelle (deines)
  • B (!!!) erkennst Du links erst die Erstzulassung, dann weiter rechts (1) "Anzahl der Vorbesitzer" diejenigen Vorbesitzer, die das Fahrzeug vor deinem Kauf gehabt hat und weiter rechts unter wieder (1) diejenigen Vorbesitzer, die das Auto bei dir nun hatte. (also meistens 1 mehr wie weiter links)

Bild zum Beitrag

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Also, dafür müsste der Händler eine Aufklärungpflicht haben, wie z.B. wenn es sich um einen "Unfallwagen" handelt. Das ist aber bei den Vorbesitzer kaum der Fall, weil das ja z.B. 5 gewesen sein können, welche das Auto gepflegt haben oder nur 2, die das Auto heruntergewirtschaftet haben. In welchem Zustand das Auto war, konnte man beim Kauf ja erkennen, folglich hat es kaum Einfluß darauf, wie viele Vorbesitzer es hatte.

Anders sähe es aus - was aber hier nicht der Fall ist - dass man im Vertrag eine falsche Anzahl von Haltern nennt. Auch dann ist das kein Mangel, wenn diese Anzahl nicht "krass" abweicht. Dass statt einem es zwei Vorbesitzer gegeben hat, wäre ggf. nur relavant, wenn es sich um einen ganz jungen Gebrauchtwagen handelt (vielleicht ein Jahr alt)

Wenn das schon nicht relevant ist, wenn man es sogar im Kaufvertrag falsch angibt, kann man daraus ableiten, dass es schon gar keine Verpflichtung des Käufers gibt, auf die Anzahl der Vorbesitzer HINZUWEISEN.

Alles weitere:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ruecktritt-vom-kaufvertrag-gebrauchtfahrzeug-wg-falscher-angabe-anzahl-der-vorhaltervorbesitzer_082960.html

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Wenn du im Gesundheitsmanagement arbeiten willst, aber dich nicht impfen lassen, dann mach etwas anderes beruflich ... willst du andere Leute anstecken, die dann (z.B. chronisch Kranke, Ältere, Pfelgebedürftige) wohlmöglich daran sterben?

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normalerwiese lässt man sich einen Heil- und Kostenplan erstellen, welche man unterschreibt. Beweisen muss der Zahnarzt, dass er zur konkreten Behandlung berechtigt war, um es abrechnen zu können. Hat man in die Heilbehandlung nicht eingewilligt, ist das sogar eine strafbare Körperverletzung.

Schwierig wird dann, wenn eben diese Füllungen aufgrund der vereinbarten 2 Füllungen notwendig wurden. Wenn also 2 Füllungen vereinbart sind, aber dann diese nur Sinn ergeben, wenn diese nur mit ggf. Zusatzarbeiten (z.B. 2 weitere Füllungen) erfolfreich sind, dann umfasst der Auftrag sicher auch die zusätzlichen Füllungen. Wenn er diese ganz woanders gemacht hat und mit dem eigentlichen Auftrag gar nichts zu tun haben, dann wird sich der Zahnarzt allerdings schwer tun, zu beweisen, dass er dazu beauftragt war. Und beweispflichtig ist er. Daher macht man den Patienten eigentlich schon zumindest mündlich vor Zeugen (Helferinnen) darauf aufmerksam ...

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Das Trennungsprinzip heißt nicht so, da man etwas getrennt prüfen muss (das ist zwar so, aber nicht wegen des Prinzipes).

Abstraktionprinzip heißt, dass z..B. bei einem Kauf § 433 BGB dieses das Verpflichtungsgeschäft ist. Dieses ist abtrakt, d.h. das kann auch alleine stehen. Wär halt blöd, weil dann hätte der Kauf letztendlich nicht geklappt - wie gesollt :-)

Da eben nicht die zwei davon getrennten Verfügungsgeschäfte hinzugekommen wären. Einmal eins (§ 985), dass der eine die Ware rübergeschmissen hat und nochmal eines (wieder ein § 985) davon wieder getrennt, wo der andere das Geld über den Tresen warf :-)

Alle Rechtsgeschäfte können für sich alleine stehen: Das Verpflichtungsgeschäft - wie oben schon erwähnt - gaaaaanz alleine; die ein Verfügung könnte auch ganz alleine stehen, weil der ja sein Geld werfen kann, wann und warum er will und nicht wegen dem kleinen blöden Verpflichtungegeschäft. Das gilt für den anderen auch, der kann seine Ware auch wo rüberschieben, ohne dazu verpflichtet zu sein ...

Und abstrakt ist das Ganze, weil man im deutschen Recht nicht den ganzen Kaufvorgang als einen Vorgang rechtlich bewertet, sondern eben ganz abstrakt in Punkt 1 + 2 + 3 aufgliedert :-)

Das klingt in Österreich ganz anders (§ 1053 ABGB):

"Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem Andern überlassen. Er gehört, wie der Tausch, zu den Titeln ein Eigenthum zu erwerben. Die Erwerbung erfolgt erst durch die Uebergabe des Kaufgegenstandes. Bis zur Uebergabe behält der Verkäufer das Eigenthumsrecht."

Da wird alles drucheinandergeschmissen, nix ist Verpflichtung, nix ist extra Übergabe, da ist Kauf ein Kauf - so wie es dir jeder auf der Straße auch sagen würde :-)

Wenn du also nur in einzelnen Punkten auf das andere Geschäft verwiesen hast ist das sicher ganz unschädlich, die wollen allerdings immer sehen, dass man erst das Verpflichtungsgeschäft prüft, dann die beiden Verfügungsgeschäfte nacheinander ... und jetzt GUTE NACHT :-)

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Der Islam macht mir aufjedenfall Angst!

Der Islam als Religion ist nicht das Problem, der ist genauso radikal oder friedliebend wie auch der Katholizismus.

Problem ist, dass es innerhalb des Islams radikale Kräfte gibt (so wie bei uns in Irland die Kotholiken und Protestanten), die den Leuten im Nahen Osten das Leben schwer machen. Und diese Probleme werden durch die Fluchtbewegung natürlich importiert, da unter den "Flüchtenden" zahllose gewaltbereite Islamisten sind.

Insoweit habe ich vor diesem "Islam" bzw. vor den Radikalen von dort schon Angst, weil ich sehe, dass wir bislang nicht die richtige Antwort auf diese Gefährdung haben. Der Satz "es gibt keine 100%tige Sicherheit" beruhigt mich da in keinster Weise ...

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also eine Ultraschalluntersuchung beim Kardiologen und eine Lungenuntersuchung beim Lungenfacharzt wäre angeraten.

Es ist allerdings auch so, dass eine psychische Erkrankung solche Symptome immitieren kann, - da das aber das am wenigsten Schlimmste wäre bitte erst die oben genannten Untersuchungen machen.

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