Jurist und Heilpraktiker gleichzeitig?

3 Antworten

Wir leben in einem freien Land. Ob du es aber schaffst, zwei so anspruchsvollen Tätigkeiten gerecht zu werden, kannst nur du entscheiden. Rechtlich ist das vollkommen o.k.

Kaum ein Heilpraktiker kann von seiner Tätigkeit leben, für die meisten ist das nur ein Nebenerwerb. Daher ist es natürlich auch einem Juristen grundsätzlich möglich, neben seinem Hauptberuf als HP zu arbeiten - sofern der Arbeitgeber dies erlaubt.

Ich kann mir allerdings nicht wirklich vorstellen, dass du als junge Juristin Zeit finden wirst, dich auf die HP-Überprüfung vorzubereiten bzw. als HP zu arbeiten.

Ist sicherlich möglich, aber Jura ist echt ein Vollzeitding. Das ist nicht zu unterschätzen.