Entweder hast du etwas nicht richtig verstanden oder der Mitarbeiter wollte dich tatsächlich für dumm verkaufen. Niemand ist verpflichtet, sein negatives MPU-Ergebnis der Fahrerlaubnisbehörde zuzusenden und man sollte dies auch keinesfalls tun! Bislang gilt deine Eignung zum Führen eines Kfz als ungeklärt, was dir keinesfalls zum Nachteil ausgelegt werden darf. Sobald du eber eine negative MPU vorlegst oder deinen FS-Antrag bis zum Verstreichen der Frist zur Vorlage einer pos. MPU nicht zurückziehst, gilt deine Nichteignung als nachgewiesen, wodurch die nächste MPU noch schwerer zu bestehen wäre. Die 15 Jahre Sperre sind natürlich auch Unsinn, hier war aber wohl gemeint, dass nach 15 Jahren die MPU-Auflage quasi verjährt.
Du solltest also nochmal nachfragen, wie die Aussage gemeint war. Sollte der Mitarbeiter tatsächlich darauf beharren, dass du das negative Ergebnis einreichst, lass dir das auf jeden Fall schriftlich geben, denn dagegen könntest du vorgehen.
Ich frage mich allerdings, woher die FEB überhaupt weiß, dass du eine negative MPU hast. Die MPIs teilen sowas nämlich nur dem Klienten mit, jedoch niemals der FEB, also kannst ja nur du selbst das Ergebnis mitgeteilt haben, was alleine schon ein Fehler war.
Mit allergrößter Wahrscheinlichkeit handelt es sich um eine Bauchdeckenhernie. Die ist zwar schmerzlos und normalerweie ungefährlich, verschwindet aber von selbst nicht mehr, wird mit der Zeit größer und sollte letztendlich operiert werden.
Davor: zu wenig Selbstbewusstsein, zu wenig Hirn, zu wenige Verehrer, zu großer Geldbeutel.
Danach: Selbstbewusstsein und Hirn idem (höchstens), Verehrergruppe und Geldbeutel deutlich kleiner, Erfahrung größer.
Ja, das ist zulässig, und die Wahrscheinlichkeit, dass du zur MPU aufgefordert wirst, ist auch sehr hoch. Die Art, wie du das als Bagatelle abtust und dich ohne einen Hauch von Selbtreflexion als Opfer von Behördenwillkür darstellst, zeigt auch, wie berechtigt die Zweifel an deiner charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz sein dürften. Du wirst sehr viel an dir arbeiten müssen, bevor du eine Chance haben wirst, die auf dich zukommende MPU bestehen zu können.
Wenn du die Geschwindigkeit im moment der Kontrolle selbst vom Tacho abgelesen hast, kannst du davon ausgehen, dass du nach Toleranzabzug weniger als 26 km/h zu schnell warst. Das ergibt dann ein Bußgeld von 128,50 € und einen Punkt in einer bekannten norddeutschen Stadt.
Natürlich kannst du gegen jedes Prüfungsergebnis vorgehen, auch gegen das des SBF. Allerdings liegt die Nachweispflicht bei dir, d.h. du musst ganz konkret eine oder mehrere von dir richtig beantwortete Fragen benennen, die der Prüfer als Fehler bewertet hat und ggf. Klage gegen die Wertung einreichen. Bei der praktischen Prüfung gilt im Prinzip das gleiche, der Nachweis dürfte von deiner Seite aber noch schwerer zu führen sein.
Mein Tipp: spar dir die Zeit und das Geld für eine Klage, lerne lieber nochmal gescheit und melde dich zur nächsten Prüfung an. Das geht schneller und ist deutlich billiger.
Richtig. So´n bisschen Alkohol kann einem ganzen Kerl nichts anhaben, das gehört eben dazu, du bist doch kein Weichei. Da kann man auch ab und zu mal besoffen auf´n Bock steigen. Die MPU sollte daher für dich auch gar kein Problem sein. Du erzählst das eben genau so dem Psychologen, der wird sicher dafür Verständnis haben, und deinen Lappen bekommst du im Handumdrehen wieder. Abstinenznachweis ist was für Loser - brauchst du sicher nicht. Und die Bullen sollen sich gefälligst um ihren eigenen Kram und um echte Verkehrssünder kümmern.
Natürlich darf er das verlangen. Für diese Fälle gibt es die Bereitschaftspraxen. Welche Praxis Dienst hat, erfährst du unter der Telefonnummer 116117.
Tagtäglich finden weltweit Millionen von OPs statt. Falls es einen Gott geben sollte und dieser etwas gegen Operationen einzuwenden hätte, dann hätte er sich sicherlich schon gemeldet.
Die Anwendung von Sumatriptan wird für Patienten unter 18 Jahren "nicht empfohlen". Das bedeutet nicht, dass Sumatriptan nicht geeignet wäre, sondern dass es keine Studien dazu gibt. Im 18. Lebensjahr ist jedoch nicht mit besonderen Ereignissen nach der Einnahme zu rechnen.
Ich sag´s mal so: Wenn du dich bei deinem Arzt ebenso ignorant und unverschämt verhalten hast, wie hier, hat er meine volle Sympathie.
Wenn keine objektiven Gründe (z.B. Infekt) mehr vorliegen, die gegen einen Schulbesuch sprechen, darfst du den Unterricht natürlich wieder besuchen.
Die Annahme, man müsse Ohren "reinigen" ist falsch. Noch falscher ist es, dies mit Wattestäbchen zu versuchen. Bei dem Versuch, das Ohrenschmalz mit Wattestäbchen zu entfernen, kommt es gerne zu Mikroverletzungen der Gehörgangswand, die sich oft entzünden. Die Folge ist eine schmerzhafte Otitis externa, die meist ärztlich behandelt werden muss. Du solltest daher deinen Hausarzt aufsuchen.
Du scheinst dich nicht so recht entscheiden zu können, ob du nun wegen Wohnortwechsel oder gesundheitlichen Gründen kündigen willst. IMHO hat der Fitnessstudiobetreiber deine Kündigung etwas vorschnell verweigert, denn ein Umzug in eine andere Stadt könnte durchaus einen wichtigen Grund darstellen, sofern die Fitnessstudiokette dort keine Niederlassung hat. (Bin aber juristischer Laie)
Die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen steht dagegen auf sehr tönernen Füßen, denn der Betreiber kann fordern, dass dein Vertrag ruht, bis du wieder sportfähig bist. Erschwerend kommt hinzu, dass du nicht einfach so ein Attest erhalten wirst, sofern du nicht in Dauerbehandlung bist und aufgrund des Beschwerdeverlaufs nicht deutlich wird, dass sich deine Symptome durch das Training verschlechtern, bzw. erst durch das Training aufgetreten sind. Der Hasuarzt ist hier ein ganz schlechter Ansprechpartner, besser wendest du dich an deinen behandelnden Orthopäden und Lungenfacharzt.
Deine Einlassung bzgl. Herzrasen aufgrund des Lärms ist - sorry - so absurd, dass ich sie nicht anbringen würde.
Der Arzt kann und darf nur bescheinigen, was er selbst festgestellt hat. Den Rest kannst du dir jetzt vermutlich denken.
Vermieter oder Hausverwaltung anrufen, beichten, reparieren lassen, zahlen.
Wer sagt denn, dass Polizisten nicht gemocht werden?! Diese pauschale Behauptung ist natürlich Blödsinn. Der größte Teil der gesetzestreuen Bürger dürfte Polizisten sehr schätzen, und die Bevölkerungsanteile, die dies nicht tun, haben meist einen guten Grund, der aber nicht von der Polizei zu vertreten ist.
Diese Frage lässt im Zusammenhang mit deinen anderen Fragen nur zwei Rückschlüsse zu. Entweder du bist ein Troll oder/und wirklich hochgradig geistesgestört.
Nein, du bist ein Straftäter. (§315d StGB)
20 Euro für ein simples Attest erscheinen mir etwas hoch. Deine Freundlin muss jedoch eine Rechnung erhalten haben, auf der der betreffende Gebührenordnungspunkt und der Hebesatz vermerkt ist. Aus dieser Rechnung erklärt sich der Betrag.