Jobcenter weiterbewilligungsantrag Frage zur Miete?

4 Antworten

Dann besteht wohl eine Bedarfsgemeinschaft, die bereits die KdU vom JC erhält? Das bedeutet doch, dass er selbst die Miete nicht bezahlt sondern die Kosten der Unterkunft an den Vermieter durchreicht.

Wie ist denn dann das zu verstehen, dass sie sich die Kosten teilen? Es gibt nur einen Mietvertrag für die Wohnung?

Wie alt ist denn der Bekannte?

Ist er Mieter oder Untermieter der Wohnung?

Lebt er in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft = bekommt die Mutter auch ALG 2?

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Wenn es sich um einen WBA - handelt, dann müsste er doch wissen was er im Erstantrag angegeben hat !

Ist er nicht selber Mieter der Wohnung, dann wohnt er auch nicht auf Miete, also NEIN ankreuzen.

Dann entstehen ihm nur Kosten für Unterkunft und Heizung, also da JA ankreuzen und 1 / 4 von der gesamten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angeben.

Beides mit ja wenn er anteilmäßig Geld für Miete und Heizkosten erhalten möchte.