Wasserschaden Mietwohnung:Mietminderung und/oder Ersatzwohnung?

2 Antworten

Deine ! Hausratversicherung entschädigt Dich für Schäden an Deinem Hausrat.

Mit den Kosten für (D)eine anderweitige Unterbringung , weil Deine Wohnung auf Zeit wegen eines von 3 verursachten Wasserschadens nicht bewohnbar, ist sie nicht zuständig.

Kann ich nun, wenn ich die Miete bereits gemindert habe, dennoch bei meiner Hausratversicherung die Kosten für die Hotelunterbringung angeben oder muss ich dann die Kosten in Höhe der Miete zahlen, die derzeit gemindert ist und die Versicherung trägt nur die zusätzlich anfallenden Kosten?

Nein so läuft das nicht.

Fakt ist eines .... es besteht Bereicherungsverbot.

Soweit ich hörte nur die zusätzlichen.

Wenn Du 100% minderst als Beispiel 400 €, dann werden pro Tag 13,33 € von der Rechnung der Unterkunft abgezogen. ( pro Tag ein Dreizigstel)

Woher ich das weiß:Hobby