Wasserschaden Mietwohnung:Mietminderung und/oder Ersatzwohnung?
Hallo,
seit 4 Wochen gibt es einen Wasserschaden (nicht von mir verursacht) in meiner Mietwohnung und morgen werden endlich die Trocknungsgeräte aufgestellt.
Mit meinem Vermieter, der sich kaum um etwas kümmert, habe ich bereits eine Mietminderung vereinbart. Wenn ich merke, was ich befürchte, dass die Trocknungsgeräte das Wohnen in der Wohnung unmöglich machen, bleibt mir nur ein Hotel oder eine Ferienwohnung. Habe bereits mehrfach mit meiner Hausrat und der Wohngebäudeversicherung telefoniert, die sich gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben. Kann ich nun, wenn ich die Miete bereits gemindert habe, dennoch bei meiner Hausratversicherung die Kosten für die Hotelunterbringung angeben oder muss ich dann die Kosten in Höhe der Miete zahlen, die derzeit gemindert ist und die Versicherung trägt nur die zusätzlich anfallenden Kosten? Hatte jemand schon einmal diesen Fall und könnte helfen?
2 Antworten
Deine ! Hausratversicherung entschädigt Dich für Schäden an Deinem Hausrat.
Mit den Kosten für (D)eine anderweitige Unterbringung , weil Deine Wohnung auf Zeit wegen eines von 3 verursachten Wasserschadens nicht bewohnbar, ist sie nicht zuständig.
Kann ich nun, wenn ich die Miete bereits gemindert habe, dennoch bei meiner Hausratversicherung die Kosten für die Hotelunterbringung angeben oder muss ich dann die Kosten in Höhe der Miete zahlen, die derzeit gemindert ist und die Versicherung trägt nur die zusätzlich anfallenden Kosten?
Nein so läuft das nicht.
Fakt ist eines .... es besteht Bereicherungsverbot.
Soweit ich hörte nur die zusätzlichen.
Wenn Du 100% minderst als Beispiel 400 €, dann werden pro Tag 13,33 € von der Rechnung der Unterkunft abgezogen. ( pro Tag ein Dreizigstel)