Jemanden auf gedrosselten Roller mitnehmen?

3 Antworten

Ja. Das Merkmal "einsitzig" ist seit 2016 aus der Definition des Fahrrads mit Hilfsmotor (aka Mofa) gestrichen worden:

§4 FeV a.F.

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1.einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);

§4 FeV n.F.

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1.einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);

P.S: Bitte aber daran denken, daß auch der Sozius einen Helm tragen muss!

Gaulfbg 
Fragesteller
 17.06.2020, 15:13

Also bedeutet das, dass eine zweite Person mitgenommen werden darf?

0
clemensw  17.06.2020, 15:18
@Gaulfbg

Falls das jetzt zu kompliziert war: Lies bitte die ersten beiden Buchstaben meiner Antwort nochmal.

0
migebuff  17.06.2020, 15:49

Der zitierte Abschnitt bezieht sich nur auf Mofas, er fährt aber kein Mofa, sondern ein geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad bis 25 km/h, die Rechtsgrundlage wäre also §4 Abs 1 Nr 1b FeV. Diese Fahrzeuge dürfen schon seit 2013 zweisitzig sein.

2

Wenn er eine Zulassung hat also sozusagen 2 "sitze" dann ja, sollte er eine Soziusabdeckung gehabt haben als du ihn gekauft hast nein

clemensw  17.06.2020, 15:05

Das Merkmal "einsitzig" ist seit 2016 aus der Definition des Mofa in §4 FEV gestrichen. Eine Soziusabdeckung / Sitzbankverkürzung / "Mofatasche" ist seitdem nicht mehr notwendig und kann entfernt werden.

1

Kurz: Ja.