Jemanden auf gedrosselten Roller mitnehmen?
Darf man jemanden, wenn man eine Mofa-Fahrerlaubnis hat und einen gedrosselten Roller fährt, der ein Zweisitzer ist, mitnehmen?
3 Antworten
Ja. Das Merkmal "einsitzig" ist seit 2016 aus der Definition des Fahrrads mit Hilfsmotor (aka Mofa) gestrichen worden:
§4 FeV a.F.
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1.einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);
§4 FeV n.F.
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1.einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);
P.S: Bitte aber daran denken, daß auch der Sozius einen Helm tragen muss!
Der zitierte Abschnitt bezieht sich nur auf Mofas, er fährt aber kein Mofa, sondern ein geschwindigkeitsreduziertes Kleinkraftrad bis 25 km/h, die Rechtsgrundlage wäre also §4 Abs 1 Nr 1b FeV. Diese Fahrzeuge dürfen schon seit 2013 zweisitzig sein.
Wenn er eine Zulassung hat also sozusagen 2 "sitze" dann ja, sollte er eine Soziusabdeckung gehabt haben als du ihn gekauft hast nein
Das Merkmal "einsitzig" ist seit 2016 aus der Definition des Mofa in §4 FEV gestrichen. Eine Soziusabdeckung / Sitzbankverkürzung / "Mofatasche" ist seitdem nicht mehr notwendig und kann entfernt werden.
Kurz: Ja.
Also bedeutet das, dass eine zweite Person mitgenommen werden darf?