Jemand Versucht Leute mit Glas Flaschen abzuwerfen (Nachbar)?
Hallo wir haben einen Nachbar bei uns der ,der nur seine eigenen Gesetze kennt und allgemein es ist auch nicht möglich mit ihm zu reden.
Gestern hat er schon wieder vom 3ten Stock Auf die Bewohner nebenan eine Glas Flasche geworfen, einmal hat er eine Ältere Frau auf den Kopf geworfen sie hatte eine Platz Wunde und es hat geblutet.
Mir wurde gesagt das man keine Kamera aufstellen kann und ihn nicht dabei Filmen darf.
Meistens versteckt er sich nachts am Balkon der abgedeckt ist, und begeht diese Taten es ist schwer ihn bei der Polizei anzuzeigen.
Das Schlimme daran ist das ihn die anderen Nachbarn Schützen und er sich einen ablacht er sagt ständig, daß sind ungläubige?
Was könnte ich Tun? Sollte ich einfach eine Kamera Hinstellen und ihn auf nehmen? Aber dann würde ich selber Probleme bekommen.
Soll ich von diesem Mann ein Foto und Video Machen und ihn Öffentlich Bloßtellen?
4 Antworten
Zur Beweissicherung von Straftaten (und bei dem was dieser macht handelt es sich definitiv um eine solche!) DARF man Foto- und Videoaufzeichnungen machen. Hier überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Straftat dem persönlichen Interesse des Täters.
Also, film ihn dabei (am besten so, dass er das nicht mitbekommt) und zeig ihn anschließend an, wobei du das Filmmaterial als Beweismittel beibringen kannst ohne selbst Probleme befürchten zu müssen.
P.S.: Was du nichts darfst ist diese Aufzeichnungen veröffentlichen (z.B. auf YouTube) um ihn öffentlich bloßzustellen. Da könntest du in der Tat Ärger bekommen.
Wenn ich dazu noch anmerken darf, die Richterin die ich persönlich kenne, sie war meine Nachbarin: "Ob ich ein Video oder ein Foto als Beweis zulasse, ist meine Entscheidung."
Es ist richtig, dass man Personen ohne deren Einwilligung nicht fotografieren oder filmen darf.
Wenn es allerdings um solche Dinge geht - Verbrechen, Körperverletzung, Beschädigungen usw. - ist es schon erlaubt.
Also mache es und gegen eine Anzeige ist auch nichts einzuwenden, denn die Polizei kann ihn ja dann mal überwachen.
Wenn er Menschen mit Glasflaschen bewirft, dann können diese ihn natürlich auch Anzeigen und das haben sie hoffentlich auch gemacht.
Ich würde jedes mal die Polizei informieren, wenn er das macht.
Immer wieder die Polizei rufen.
Sowohl mit dem Kamera aufstellen als auch mit Fotos machen machst du dich selbst Strafbar, erst Recht qenn du das Bildmaterial nutzt um ihn öffentlich bloßzustellen.
Doch, er darf auch dauerhaft filmen - z.B. mit einer Surveilancekamera. Nur darf er keine dieser Aufnahmen veröffentlichen!
Zum Zwecke der Gefahrenabwehr bzw. der Aufklärung wahrscheinlich stattfindender Straftaten DARF er! Wie bereits oben geschrieben überwiegt hier das öffentliche Interesse. Und da dieser Nachbar derlei Straftaten regelmäßig begeht, kann die Wahrscheinlichkeit der Begehung einer erneuten Straftat angenommen werden.
Mit dem eigenen Grundstück hat das nicht unbedingt was zu tun. Du darfst zum Beispiel auch mit einer Dashcam im Straßenverkehr filmen und wenn was passiert ist zum Zwecke der Beweissicherung speichern.
wichtig ist hierbei der Satz "wenn er das Bildmaterial nutzt um den Täter öffentlöich bloßzustellen".
Das bedeutet, dass er diese Aufzeichnungen nicht im Internet o.ä. veröffentlichen darf.
ABER er darf diese Aufzeichnungen machen und diese dann anschließend der Polizei zum Zwecke der Ermittlungshilfe überlassen. Das öffentliche Interesse der Aufklärung von Straftaten überwiegt jedenfalls das persönliche Interesse des Datenschutzes.
Dasselbe gilt übrigens auch für Aufnahmen von Dashcams in Autos.