Jemand Versucht Leute mit Glas Flaschen abzuwerfen (Nachbar)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur Beweissicherung von Straftaten (und bei dem was dieser macht handelt es sich definitiv um eine solche!) DARF man Foto- und Videoaufzeichnungen machen. Hier überwiegt das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Straftat dem persönlichen Interesse des Täters.

Also, film ihn dabei (am besten so, dass er das nicht mitbekommt) und zeig ihn anschließend an, wobei du das Filmmaterial als Beweismittel beibringen kannst ohne selbst Probleme befürchten zu müssen.

P.S.: Was du nichts darfst ist diese Aufzeichnungen veröffentlichen (z.B. auf YouTube) um ihn öffentlich bloßzustellen. Da könntest du in der Tat Ärger bekommen.

AmVerzweifeln55 
Fragesteller
 18.01.2024, 11:09

Sehr Gut Erklärt danke dir!

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Goodnight  18.01.2024, 11:36

Wenn ich dazu noch anmerken darf, die Richterin die ich persönlich kenne, sie war meine Nachbarin: "Ob ich ein Video oder ein Foto als Beweis zulasse, ist meine Entscheidung."

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Es ist richtig, dass man Personen ohne deren Einwilligung nicht fotografieren oder filmen darf.

Wenn es allerdings um solche Dinge geht - Verbrechen, Körperverletzung, Beschädigungen usw. - ist es schon erlaubt.

Also mache es und gegen eine Anzeige ist auch nichts einzuwenden, denn die Polizei kann ihn ja dann mal überwachen.

Wenn er Menschen mit Glasflaschen bewirft, dann können diese ihn natürlich auch Anzeigen und das haben sie hoffentlich auch gemacht.

Ich würde jedes mal die Polizei informieren, wenn er das macht.

Immer wieder die Polizei rufen.

Sowohl mit dem Kamera aufstellen als auch mit Fotos machen machst du dich selbst Strafbar, erst Recht qenn du das Bildmaterial nutzt um ihn öffentlich bloßzustellen.

ps1980  18.01.2024, 10:34

wichtig ist hierbei der Satz "wenn er das Bildmaterial nutzt um den Täter öffentlöich bloßzustellen".

Das bedeutet, dass er diese Aufzeichnungen nicht im Internet o.ä. veröffentlichen darf.

ABER er darf diese Aufzeichnungen machen und diese dann anschließend der Polizei zum Zwecke der Ermittlungshilfe überlassen. Das öffentliche Interesse der Aufklärung von Straftaten überwiegt jedenfalls das persönliche Interesse des Datenschutzes.

Dasselbe gilt übrigens auch für Aufnahmen von Dashcams in Autos.

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kaorichan  18.01.2024, 10:45
@ps1980

Er sarf dann aber erst Filmen wenn er beginnt die Straftat zu begehen. Dauerhaft zu Filmen geht nicht

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ps1980  18.01.2024, 10:49
@kaorichan

Doch, er darf auch dauerhaft filmen - z.B. mit einer Surveilancekamera. Nur darf er keine dieser Aufnahmen veröffentlichen!

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kaorichan  18.01.2024, 11:05
@ps1980

Nein, darf er nicht.

Überwachungskameras dürfen auch nur dauerhaft Filmen weil sie das eigene Grundstück aufzeichnen

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ps1980  18.01.2024, 11:07
@kaorichan

Zum Zwecke der Gefahrenabwehr bzw. der Aufklärung wahrscheinlich stattfindender Straftaten DARF er! Wie bereits oben geschrieben überwiegt hier das öffentliche Interesse. Und da dieser Nachbar derlei Straftaten regelmäßig begeht, kann die Wahrscheinlichkeit der Begehung einer erneuten Straftat angenommen werden.

Mit dem eigenen Grundstück hat das nicht unbedingt was zu tun. Du darfst zum Beispiel auch mit einer Dashcam im Straßenverkehr filmen und wenn was passiert ist zum Zwecke der Beweissicherung speichern.

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