ist Wiegen ohne Paprikastiel Betrug?


04.09.2021, 10:39

Es geht hierbei weniger um die Sinnhaftigkeit sondern viel mehr um die strafrechtliche Diskussion.

8 Antworten

Es könnte Diebstahl bezüglich des Paprikastiels sein. Im Supermarkt wird der Gewahrsam dann gebrochen, wenn eine sogenannte Gewahrsamsenklave gebildet wurde. Das heißt durch das Einstecken des Stiels in die Jackentasche, mit dem Vorsatz diesen Stiel nicht zu bezahlen, wurde Diebstahl am Stiel begangen.

Bezüglich der Paprika, kann problemlos ein Betrug bejaht werden.

Allerdings wäre, wie du richtig gesagt hast, der Stiel und auch die Paprika selbst ein paar Cents wert, weshalb geringwertige Sachen bei den Tatobjekten der beiden Straftatbestände vorliegen würden. Deshalb, muss ein Strafantrag vom Supermarkt selbst gestellt werden und es spricht vieles für eine Einstellung nach § 153 StPO

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Inspektor87 
Fragesteller
 04.09.2021, 10:28

Hi, danke für deine Antwort.

Ich frage mich wie du aus meiner Fragestellung zum Einstecken des Stiels kommst.

Ja, den Stiel direkt von der Frucht zu brechen wäre schlecht für die Haltbarkeit dieser Frucht, jedoch ist das ja folglich das Problem des Kunden selbst. Wenn der Stiel erstmal ab ist, wird dieser in diesem Moment wertlos und somit zu Abfall. Durch das Enteignen des Geschäftsinhabers über diesen abgebrochenen, wertlosen Stiel entsteht kein wirtschaftlicher Schaden, im Gegenteil, die Entsorgung dieses Stiels entfällt.

Bitte führe aus, wie du den Betrug begründen willst. Ich sehe nicht alle Tatbestände erfüllt.

Wenn du nur den Stiel abbrichst und die Frucht nicht kaufst, ist es Sachbeschädigung, ohne Frage, aber wenn du ihn abbrichst, weil du ja nur die Frucht kaufen willst und sie vllt im Anschluss direkt verzehren willst, was spricht strafrechtlich dagegen?

Danke!

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frodobeutlin100  04.09.2021, 10:40
@Inspektor87

Sachbeschädigung ist auch schon die Frage ... der Paprika ist ja eigentlich nicht beschädigt, da der Stiel ohnehin nicht eßbar ist ...

wie der Stiel an Apfel oder Birne

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Ein Paprikastielgericht muss her, um diesen haarsträubenden Fall zu klären! Der Betrug hat schon beim Bauern angefangen, der hat die Paprikas mit Stiel verkauft, der Großhändler betrügt weiter und das Ladengeschäft macht auch noch mit. Armer Kunde! Also Anzeige machen.

All die Stielchen von Stangen- und Buschbohnen hast du vergessen. Da muss auch was unternommen werden.

Das ist Schwabenlevel 5 (von 10)!

Ich bin da schon weiter - ich mache aus der Paprika vor dem Wiegen auch noch die Kerne raus...

GutenTag2003  04.09.2021, 10:42

Falls Du kein Schwabe sein solltest, Du könntest einen Einbürgerungsantrag stellen. 😉😎

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Als Laie laut gedacht:

Der Verkäufer möchte die Ware so verkaufen, wie er sie in die Auslage packt. Das ist sein Angebot.

Wenn einem der Stiel-Rest zu groß ist, wählt man halt ein anderes Exemplar.

Was nicht geht, ist die Ware, das Eigentum des Verkäufers, zu beschädigen.

Hm, aber andererseits ... afaik kommt der Kaufvertrag tatsächlich erst an der Kasse zustande, wenn der Verkäufer das Kaufangebot (Ware auf das Band legen) akzeptiert (annehmen des geforderten Preises). D.h. wenn die Kassiererin nicht sagt "nee, so können wir ihnen das nicht verkaufen" und einfach kassiert, ist der Kaufvertrag doch tatsächlich über die veränderte Ware abgeschlossen worden, oder?

Du bringst mich als sparsame Hausfrau auf ne tolle Idee.

🤣🤣🤣