Ist Webentwicklung freiberuflich oder gewerbliche Tatigkeit?

2 Antworten

Im Ergebnis wie so oft im Recht lautet die Antwort auch hier: Es kommt darauf an.

H 15.6 "Abgrenzung selbständige Arbeit/Gewerbebetrieb", 1. Tiret, 4. Untertiret S. 2 Einkommensteuerhandbuch:

Im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist die Tätigkeit des EDV-Beraters nur dann als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren, wenn er die Entwicklung der Anwendersoftware durch eine klassische ingenieursmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion, Überwachung) betreibt und er über eine Ausbildung, die der eines Ingenieurs vergleichbar ist, verfügt (>BFH-Urteil vom 4.5.2004 – BStBl II S. 989)

Man muss im Einzelfall entscheiden. Je tiefgehender deine Entwicklung tatsächlich mehrheitlich ingenieursmäßig ist, desto eher ist es freiberuflich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst dir erst einmal bewusst machen, dass das Finanzamt nur entscheiden kann, wie es deine Einkünfte einstuft. Ob ein Gewerbe anzumelden ist, richtet sich nicht nach Steuerrecht, sondern nach Gewerberecht. Und das ist nicht immer deckungsgleich. es gibt viele Berufe, die unterschiedlich bewertet werden. Dem folgt die unterschiedliche Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten.

Du solltest dich daher im Zweifelsfall bei deinem Gewerbeamt und nicht beim Finanzamt erkundigen, denn Bußgeld- und Zwangsgeldbescheide kommen ggf. vom Gewerbeamt.

Zurück zu deiner Frage: Webdesign ist meist Gewerbe. Und bei der Webentwicklung ist zu prüfen, ob für diese spezielle Tätigkeit ein Hochschulstudium zwingend erforderlich ist? Wenn nicht, ist es auch Gewerbe.