ist Sumpfnudel ein Schimpfwort und strafrechtlich relevant?

3 Antworten

Gefällt mir. Strafrechtlich relevant ist es in keinem Fall. Und wohl auch kaum zivilrechtlich.

Strafrechtlich nicht relevant, aber möglicherweise zivilrechtlich.

Anderer Vorschlag: Bezeichne die Person doch mit entsprechender Mimik als "Randsteinregalist". Er ist beleidigt, weiß aber nicht warum und kann nichts machen.

LouPing  09.02.2020, 14:05

-regalist?

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Nadelwald75  09.02.2020, 15:04
@LouPing

Das ist es ja. Keiner weiß, was das ist, kann sich also nicht beschweren.

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Man kann es als Schimpfwort interpretieren, strafrechtlich relevant ist es vermutlich nicht.

Du hattest bei deiner letzten Frage das "drallige Sumpfhuhn" nachgefragt, mit dem du jemanden beleidigen wolltest. Warum möchtest du jetzt schon wieder jemanden beleidigen?