ist Sumpfnudel ein Schimpfwort und strafrechtlich relevant?
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Gefällt mir. Strafrechtlich relevant ist es in keinem Fall. Und wohl auch kaum zivilrechtlich.
Strafrechtlich nicht relevant, aber möglicherweise zivilrechtlich.
Anderer Vorschlag: Bezeichne die Person doch mit entsprechender Mimik als "Randsteinregalist". Er ist beleidigt, weiß aber nicht warum und kann nichts machen.
Nadelwald75
09.02.2020, 15:04
@LouPing
Das ist es ja. Keiner weiß, was das ist, kann sich also nicht beschweren.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Sprache
Man kann es als Schimpfwort interpretieren, strafrechtlich relevant ist es vermutlich nicht.
Du hattest bei deiner letzten Frage das "drallige Sumpfhuhn" nachgefragt, mit dem du jemanden beleidigen wolltest. Warum möchtest du jetzt schon wieder jemanden beleidigen?
-regalist?