Ist Separatismus in BRD legal?

7 Antworten

Nein, die Forderung ist nur in Russland von Putin mit Gefängnis bedroht worden. Nach unserer Rechtsordnung muss aber nicht nur die sich abspaltende Region zustimmen, sondern auch der Bund.

Das ist unklar. Bisher wurde es toleriert, so ist z.B. die Bayernpartei, die tatsächlich ein unabhängiges Bayern fordert, zugelassen. Allerdings ist die Abspaltung selbst verboten und da könnte es sein, dass im Falle eines Anwachsens einer Unabhängigkeitsbewegung diese kriminalisiert wird. Siehe dazu auch:

https://www.morgenpost.de/politik/article209148993/Verfassungsgericht-Bayern-darf-Deutschland-nicht-verlassen.html

Meine Meinung dazu: Deutschland war für die Abspaltung des Kosovo, lässt aber selbst nicht zu, dass sich Gebiete abspalten. Das ist rechtlich unhaltbar, ich erkenne diesen Richterspruch auch gar nicht an. Würde sich Bayern tatsächlich abspalten, würde meine Loyalität deshalb Bayern gelten und nicht Deutschland! Und genauso wie das in Deutschland gilt, muss auch Katalonien das Recht haben, sich von Spanien abzuspalten.

Ich denke, dass es nicht erlaubt ist, die Abspaltung von Gebieten der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu fordern. In Deutschland gilt das Prinzip der territorialen Integrität, wonach die Grenzen des Landes nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten verändert werden dürfen. Die Forderung nach der Abspaltung von Gebieten der Bundesrepublik Deutschland könnte daher als Aufruf zu einer Straftat angesehen werden und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wikipedia sagt: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Verfassungsartikel oder Gesetze, die den Austritt eines Gliedstaats oder bestimmten Gebiets regeln würden. Die Sezession wird damit weder erlaubt noch explizit verboten. Strafbar macht sich hingegen ausdrücklich, wer „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ eine Sezession durchzuführen versucht („Hochverrat gegen den Bund“ gemäß § 81 StGB).

Am 16. Dezember 2016 beschloss das Bundesverfassungsgericht, einen Antrag der Bayernpartei nicht zur Entscheidung anzunehmen. Mit dem Antrag wollte die Bayernpartei die Zulassung einer Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats Bayern aus der Bundesrepublik Deutschland erzwingen, wobei diese Abstimmung nur in Bayern erfolgen sollte. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die einzelnen Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien, eine Änderung also nicht auf Landesebene erfolgen könne.

Die Forderung ist rechtswidrig aber nicht strafbar.

Die deutschen Gesetze kennen keinen Modus einer Separation, gewähren aber Weltanschauungs- und Meinungsfreiheit.