Ist meine Beziehung nach 8 Jahren wirklich vorbei?

4 Antworten

Wir waren nicht verheiratet, besitzen aber ein gemeinsames Haus, das uns jeweils zur Hälfte gehört. Jetzt kommt er ins Haus, wann er will, übernachtet teilweise auswärts und will zu Hause essen.

Ist ganz einfach kein Dauerzustand. Einer von euch soll schnellstmöglich ausziehen, dann hören auch die Spielchen auf. Seht zu, dass ihr das mit dem Haus klärt. Denn mal ehrlich: Wie lange soll das denn weitergehen? Ihr seid getrennt und könnt nicht beide da wohnen bleiben. Soll er demnächst mit seiner Neuen bei dir hocken?

Es handelt sich um eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB, sofern ihr beide im Grundbuch steht. Die Tatsache, dass du ein Kind hast, kann indirekt relevant sein, zum Beispiel bei einer gerichtlichen Interessenabwägung.

Bei einer Eigentümergemeinschaft, wie ihr es habt, ist aber eine einvernehmliche Regelung die beste Option:

  • Vertraglich regeln, wer die Immobilie weiter nutzen darf
  • Möglich: Nutzungsvertrag, inklusive Kostenübernahme (zum Beispiel Kreditraten, Betriebskosten) und gegebenenfalls Nutzungsentschädigung
  • Es kann vereinbart werden, dass du mit Kind beispielsweise vorerst wohnen bleibst, während er auszahlt oder Miete erhält.
Es ist eine blöde Situation. Wie kann ich sie zu meinem Vorteil nutzen? Die schlaflosen Nächte sind der Wahnsinn.
Danke euch für Kommentare.

Das ist eine sehr traurige Geschichte. Schließlich hat man sich mal geliebt und irgendwie habt ihr den Kipppunkt eurer Beziehung nicht rechtzeitig gesehen. Aber nun ist eure Beziehung zerrüttet. Benutzer kugel in der Frage des Hauses einen Anwalt hinzuziehen, aber könnt ihr euch nicht gütlich einigen. Der Unterhalt eines Hauses mit Wasser, Strom und Wärme ist kein Pappenstiel. Ihr müsst euch tatsächlich gewaltfrei an einen Tisch setzen und eine Lösung finden. Wir können es leider nur eingeschränkt, da wir dich und deinen Partner nicht kennen.

M.49.verh.

Du kannst ihm nichts sagen und er kann sein leben so leben wie er will. Er ist dir keine Rechenschaft schuldig. Bezüglich des Hauses braucht es sofort eine Lösung, entweder kauft er es komplett oder du. In der Zwischenzeit solltest du zu Freunden oder Familie übernahcten gehen. Versuche aber immer noch normal und sachlich ohne Vorwürfe zu reden.

Hi,

rauswerfen könntest du ihn so oder so nicht einfach so, da euch das Haus jeweils zur Hälfte gehört und er somit den selben Anspruch darauf hat wie Du.

Um das Ganze sauber über die Bühne zu bringen und nicht von Emotionen fehlgeleitet zu werden, sollte für diese Angelegenheit ein Anwalt hinzugezogen werden:

Denn wenn du das Haus behalten möchtest, wirst du dich mit ihm einigen und ihn auszahlen müssen, um seine Hälfte zu erwerben.

Alternativ könntest du ausziehen, aber auch da müsstet ihr euch einigen und er müsste dich dann auszahlen, um deine Hälfte zu erwerben.

Die dritte Variante wäre, dass ihr euch einigt und Beide auszieht, das Haus verkauft und den verbleibenden Rest entsprechend aufteilt.

Egal bei welcher Variante: Eventuelle Schulden und/oder Investitionen müssen berücksichtigt werden und das muss professionell geregelt werden.

Ausserdem ist es im Falle einer Trennung und bei gemeinsamen Eigentumsangelegenheiten immer besser, das von einem Fachmann regeln zu lassen, da die Situation uU emotional so aufgeladen ist, so dass es im Krieg endet und davon hat keiner was.

Auch nach Ende der Beziehung hilft es nichts - der Schnitt muss klar und sauber sein.

LG