Ist mein Gebet gültig, wenn ich in der dritten Raka’a das Tashahhud gesagt habe?

Umweltfreund753  27.01.2025, 19:58

Hast du die Vergesslichkeits Niederwerfung gemacht?

1 Antwort

Du bist dann aufgestanden und hast die 4te Rakat ganz normal vollzogen? Also ist in deinem Gebet nur das "Taschahhud" zuviel, es fehlt aber nichts?

Nach der Hanafitischen Rechtsschule ist beim unterlassen einer Wajib, oder verzögern einer Fardh eine Vergesslichkeitsniederwerfung nötig. In deinem Fall hast du mit der Taschahhud die gesamte 4te Rakat verzögert, sodass du eine Vergesslichkeitsniederwerfung machen müsstest.

Die Sujud As Sahw (Vergesslichkeitsniederwerfung) selbst ist Wajib, nicht Fardh. Somit lässt sich trotz fehlendem Sujud As Sahw nicht sagen, dass das Gebet ungültig ist, aber es wäre dennoch empfehlenswert, das Gebet zu wiederholen.

Nach einigen Rechtsschulen ist die Sujud as Sahw nur Sunnah, statt Wajib, die Details kenne ich jedoch leider nicht.