ist "Inzestopfer" eine schlimme Beleidigung?

5 Antworten

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Ob eine Beleidigung "schlimm" war, oder nicht, ist rechtlich irrelevant. Das Strafgesetzbuch umfasst mit § 185 StGB jegliche Beleidigung.

Über die Wahrheit einer Beleidigung muss nicht diskutiert werden, auch wenn die behauptete Tatsache wahr ist, steht sie unter Strafe, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht, § 192 StGB.

beleidigung ist beleidigung...wenn du beweise hast...vodeo etc. kannst zur polizei gehen;)

man muss nicht nachweisen, dass so eine bezeichnung nicht wahr ist. genauso wenig wie man nachweisen muß, dass man kein dummkopf etc wäre. bestimmte ausdrücke und herabwürdigung allgemein sind verboten.

du musst nicht mal beweisen, dass das vorgefallen ist - es reicht schon, wenn der richter es glaubwürdig findet.

Einfach ignorieren^^ Das ist Kindergartenverhalten, welches die Person abzieht :D

Wegen so einem Quatsch würde ich eher keinen Aufstand, bzw. Anzeige machen. Überleg dir von was für einem Blödmann so eine Beleidigung kommt und vergiss es ........